Wörle/Banaszak: „Perfide Ausgrenzung von Suchtkranken“
Am kommenden Montag möchten SPD und CDU im Rat ein Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt beschließen. Versteckt ist der Passus in dem Antrag „Steigerung der Attraktivität und des Einkaufserlebnisses in der Innenstadt“.
Dazu erklärt Andie Wörle, GRÜNE Direktkandidatin zur Landtagswahl:
„Ein Alkoholkonsumverbot gehört zum klassischen Repertoire konservativer Law-and-Order-Politik. Die Begründung des Alkoholverbots in der Innenstadt ist dieses Mal besonders perfide. SPD und CDU nennen das Alkoholverbot „Suchtprävention“, wenngleich es nur den Zweck hat, eine ihnen unliebsame Gruppe von Menschen aus der Innenstadt zu verbannen.
Unsere Stadt ist für alle da. Menschen an den gesellschaftlichen Rand und von öffentlichen Plätzen zu verdrängen, halte ich für falsch und für perfide Zwei-Klassen-Politik. Zugleich werden mit dem Alkoholverbot automatisch alle Menschen, die in der Innenstadt das eine oder andere Bier trinken, kriminalisiert. Aus gutem Grund rät auch der Städte- und Gemeindebund von solchen Verboten ab.“
Felix Banaszak, Vorstandssprecher der Duisburger GRÜNEN, ergänzt:
„Soziale Problemlagen verschwinden nicht, nur weil man ihre Symptome aus der Innenstadt verbannt. Wir brauchen auch in Duisburg eine akzeptierende Suchtpolitik, die nicht mit Repression, sondern mit Beratung und therapeutischer Unterstützung auf die spezifischen Problematiken reagiert.
Das Konsumverbot konterkariert die im Ratsantrag geforderten sozialpolitischen Begleitmaßnahmen, weil es die Problematik schlicht in andere Teile der Stadt verlagert. Dort sind Suchtkranke aber umso schlechter für suchtpräventive Maßnahmen zu erreichen. Ginge es SPD und CDU wirklich um Suchtprävention, müssten sie die Anstrengungen im Bereich der Wohnungslosen- und Suchthilfe intensivieren. Stattdessen verfolgen sie das Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Das ist Symbolpolitik, die auf Ausgrenzung und Stigmatisierung von Suchtkranken setzt.“
Die Grüne Ratsfraktion fordert daher eine getrennte Abstimmung der verschiedenen Ziffern des Antrags.
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