STEAG

Möglicher Erwerb von Müllheizverbrennungsanlagen durch die STEAG

GRÜNE: Fehlende Einbindung der Räte bei wichtigen strategischen Unternehmensentscheidungen unverantwortlich

Medienberichten zufolge soll ein Konsortium aus der STEAG und dem australischen Finanzdienstleister Macquarie ein Gebot für den Kauf von 18 Müllverbrennungsanlagen der EEW Energy from Waste GmbH abgegeben haben. Eigentümer ist die schwedische Private Equity Gesellschaft EQT, die das Müllverbrennungsgeschäft erst vor wenigen Jahren von E.ON übernommen hat. Dazu erklären die Vorsitzenden der grünen Ratsfraktionen der die STEAG tragenden Städte Bochum, Dortmund, Dinslaken, Duisburg, Essen und Oberhausen:

„Nach der spärlichen Information über das STEAG-Angebot bezüglich des möglichen Braunkohlegeschäftes in Ostdeutschland werden die Räte der an der STEAG beteiligten Städte schon wieder vor vollendete Tatsachen gestellt. Wir halten es für unverantwortlich, dass diese bei Geschäften von so strategischer Bedeutung nicht mitentscheiden sollen.

Angesichts der riesigen Überkapazitäten bei den Müllverbrennungsanlagen in Deutschland halten wir den Kauf der 18 Müllverbrennungsanlagen für wirtschaftlich sehr riskant. Sonst hätte sich auch E.ON nicht aus dem Müllgeschäft verabschiedet. Im Übrigen wäre der Ankauf der ostdeutschen Müllverbrennungsanlagen auch umweltpolitisch heikel, weil diese überdimensionierten Anlagen den Bemühungen nach mehr Abfallvermeidung und -verwertung im Wege stehen.

Besonders alarmierend ist, dass das Investitionsvolumen der STEAG mit diesem Geschäft ausgeschöpft und der Konzernumbau in Richtung erneuerbare Energieträger damit gestoppt wird. Weil dieser Umbau als Unternehmensziel dargestellt wurde, haben die Grünen in den meisten der betroffenen Kommunen den Erwerb der STEAG mitgetragen. Diese Strategie soll nun ohne Entscheidung der Räte aufgegeben werden.

Klarer kann man die Auflage der Bezirksregierung, eine möglichst enge Anbindung der STEAG an die kommunalen Organe zu gewährleisten, nicht brechen. Wir werden in den Räten genau nachfragen, wie diese Entscheidung zustande gekommen ist.“

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