Eine wenig spektakuläre Aussage in einer Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss über die “Rückzahlung zuviel erhaltener Projektzuweisungen” hatte Claudia Leiße, Fraktionssprecherin der GRÜNEN, veranlasst nachzufragen, worum es sich dabei handelte.
Die schriftliche Beantwortung der Kämmerin offenbart Erstaunliches:
- a)
Beim Bau des RheinParks waren Fördergelder aufgrund einer fehlerhaften Vergabe zurückzuzahlen. Seit 2010 wurde daher ein Schadenersatzprozess gegen die beteiligten Architekten und Ingenieurbüros geführt, der in 2015 mit einem Vergleich endete. Die im Vergleich festgelegte Summe von 600.000 € ist daher an die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf zurückzuzahlen. Dieser Betrag konnte nicht vollständig aus Eigenmitteln gedeckt werden, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt ist.
- b)
Das ursprüngliche Kindermuseum Atlantis im Innenhafen (jetzt Explorado) wurde ebenfalls mit Fördergeldern mit einer zeitlichen Bindung von 15 Jahren finanziert. Das Atlantis wurde vor Beendigung der Zweckbindungsfrist geschlossen, das folgende Projekt “Legoland” war nicht förderkonform. Ein entsprechender Prozess der NRW.Bank gegen die Stadt Duisburg führte zu einer Rückzahlungsverpflichtung von 3,8 Mio € inkl. Zinsen. Dieser Betrag konnte nicht vollständig aus Eigenmitteln gedeckt werden, so dass eine überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt ist.
Leiße: “Die beiden Beispiele demonstrieren wieder einmal, dass sowohl Fehler im Verwaltungshandeln als auch bei politischen Einschätzungen die Stadt teuer zu stehen kommen. Beim Kindermuseum war das aus unserer Sicht abzusehen. Es muss geprüft werden, ob diejenigen, die damals zugunsten von “Legoland” entschieden haben, zum Regress herangezogen werden können.”
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