Prostituiertenschutzgesetz

Prostituiertenschutzgesetz – Schutz oder Fluch für Betroffene?


Im Juli 2016 hat der Deutsche Bundestag das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen. Erstmals wurden in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution und für den Schutz von Frauen geschaffen. Damit sollten die Grundrechte von Prostituierten auf sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, körperliche Unversehrtheit und Gleichbehandlung langfristig gesichert werden. Gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution sollen verdrängt und menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Sexarbeiter*innen geschaffen werden.

Duisburg hat die größte zusammenhängende Bordellmeile Europas. Zusätzlich gibt es einige sog. Straßenstriche in verschiedenen Duisburger Stadtteilen. Über 500 Prostituierte sind regelmäßig im Tagesgeschäft aktiv. Um die wachsenden Probleme in den Griff zu bekommen, hat Stadt Sperrzonen verhängt.

Sait Keleş, Sprecher der GRÜNEN Ratsfraktion diskutiert das Für und Wider des neuen Gesetzes und die konkreten Auswirkungen auf Duisburg mit Ulle Schauws, grüne MdB und im Sozialausschuss des Bundestags, Valentina Maradjieva von der Betroffenenorganisation „agisra e.V.“ und Doris Sperg, Stadt Duisburg (Beratungsstelle für Prostitutionsfragen).

Veranstaltungsort ist die Grüne Geschäftsstelle: Philosophenweg 2, 47051 Duisburg-Zentrum, am Dienstag, den 6. Dezember 2016 ab 17:00 Uhr.

Flyer zur Veranstaltung

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