Diskriminierung

Diskriminierung in Duisburger Sportverein

Grüne werfen Hamborner Verein rassistisches Verhalten vor

Am 29.12.2017 berichtete die lokale Presse darüber, dass der Verein BSF Hamborn 07 e.V. ein Kind für einen Tanzkurs nicht angenommen habe, weil die Mutter ein Kopftuch trägt. (So die WAZ vom 29.12.17: „Kein Zutritt für muslimische Mutter im Verein BSF Hamborn 07“)

Dieses Ereignis ist bei den GRÜNEN Duisburg auf völliges Unverständnis und Empörung gestoßen. So zeige sich, dass der Einzug von Rechtspopulisten in politischen Gremien einzelne Duisburger Vereine oder deren Verantwortliche ermuntere, öffentlich Diskriminierungen zu akzeptieren. „Solch ein Vorgehen ist nichts anderes als anti-muslimischer Rassismus. Das können wir nicht einfach hinnehmen,“ so Melih Keser, integrationspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg.

Der Versuch, die Ablehnung über die Satzung zu rechtfertigen, sei völlig neben der Kante und unglaubwürdig. Auf der Internetseite des Vereins heißt es unter dem Punkt Philosophie: „Wir sind ständig gefordert, auf neue gesellschaftliche Anforderungen und einen sich ständig wandelnden Anspruch im Freizeitbereich vorausschauend zu reagieren. Ziel ist dabei weiterhin allen Sportinteressierten der Stadt Duisburg und Umgebung den Zugang zum Sport und zu unserem Verein zu ermöglichen.“
Dies könne doch nur bedeuten, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Religion, Rasse, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung willkommen sind. Diese selbst auferlegten Grundsätze haben die Verantwortlichen des Vereins offensichtlich verlassen und diskriminieren Menschen nach ihrem Aussehen. „Würden Sie einen Menschen mit einer Kippa (Kopfbedeckung männlicher Juden) und andere Kleidungsstücke, die mit Religionen in Verbindung gebracht werden nicht annehmen?“ fragt der GRÜNE Keser weiter.“ Allein schon die Vorstellung, dass so etwas passieren könnte, ist furchtbar.“

Nach dem Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §1 handelt es sich hier um eine Benachteiligung eines Menschen nach der Religion oder Weltanschauung. Im §2 Abs.1 Punkt 8. steht, dass das AGG auch für Dienstleistungen anzuwenden ist.

„Für die GRÜNEN Duisburg ist ärgerlich, dass solch ein Verein Förderungen von der Stadt Duisburg bekommen hat,“ so Keser. Man könne sich nicht vorstellen, dass die Stadt im Duisburger Norden Vereine unterstützt, die keinerlei Integrationsförderung betreiben oder sogar Menschen nach der Religion oder Weltanschauung benachteiligen. Die GRÜNEN fordern die Stadt auf, zukünftige Förderungen für den Verein zu überprüfen.

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