Holzfällaktion im Auftrag von Umwelt und Grün im NSG „Blaue Kuhle“ (Baerl)

von Dietmar Beckmann

Im Baerler Naturschutzgebiet „Blaue Kuhle“ wurden im Herbst 2015 ca. 130 große Bäume gefällt. Wie an verbleibenden Stümpfen zu sehen ist, vorwiegend Pappeln, aber auch Ulmen, Ahorne und weitere Baumarten. Unsere Nachforschungen hatten ergeben, dass es sich um eine sogenannte „Gewässerfreistellung“ handeln soll, und dass der Landschaftsbeirat in seiner 5. Sitzung im Mai 2015 hiermit befasst war. Eine Vorbefassung der Bezirksvertretung und/oder des Umweltausschusses hatte aber nicht stattgefunden. Deswegen war die Bezirksvertretung über die Sinnhaftigkeit der Maßnahme auch nicht informiert. Wir hatten deshalb die Verwaltung um Erläuterung des dahinter stehenden naturschutzfachlichen Konzepts vor dem Hintergrund der Schutzziele/Gefährdungen und speziell um die Beantwortung einiger Fragen gebeten.

Der Vertreter der Verwaltung, Herr Dr.Kricke hat uns dann in der Sitzung erklärt, dass es sich um eine Naturschutzmaßnahme handele. Hintergrund sei der, dass das ehemalige Altrheinstück „Blaue Kuhle“ durch Laubfall von der Verlandung bedroht sei. Vor 20 Jahren habe man deswegen einen entsprechenden Pflege- und Entwicklungsplan gemacht, der nun umgesetzt worden sei. Dies erfordere, weil Naturschutzmaßnahme, auch keinen naturschutzrechtlichen Ausgleich. Man erhoffe sich seitens des Naturschutzes eine Verbesserung der Gewässerqualität und eine Verbesserung der Wahrnehmbarkeit, auch für Rastvögel. Die Konzepterläuterung erschien uns allen schlüssig. Sie hätte aber vorher erfolgen können. In der Bürgerbetieligung bei städtebaulichen Vorhaben sind im Baugesetzbuch schließlich Standards gesetzt. Diese Standards sind das absolute Minimum.


Wir hätten uns Bürgerbeteiligung auch hier gewünscht und werden es zukünftig noch lauter einfordern. Es bleibt fachliche Kritik: Was ist das eigentlich für eine seltsame Natur, die zu ihrem Erhalt und ihrer Pflege ständig die Axt braucht? Mit Sicherheit scheint uns die Fällaktion über das eigentliche Ziel, die Gewässerfreistellung, weit hinausgeschossen zu sein. Der Unternehmer dürfte aber mit der Kahlschlagfläche ein schönes Zusatzgeschäft gemacht haben. Denn für die „Landschaftspflegemaßnahme“ wurde er ja aus Steuermiteln bezahlt. Die Holzernte wäre dann ein schöner Extraprofit gewesen.


Alles Totholz ist restlos beseitigt!

Man muss eigentlich nicht besonders betonen, dass erst das Totholz den Wald zum Leben bringt. Wofür haben wir eigentlich eine Fachbehörde, wenn solche Selbstverständlichkeiten dem Unternehmer überlassen bleiben.

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