„Seit Ende 2014 wird über die Errichtung eines Bodenschutzgebietes für den Duisburger Süden in den entsprechenden Gremien diskutiert und nun wird die Vorlage ohne eine ausreichende Begründung plötzlich zurückgezogen. Dieses Vorgehen ist nach dieser langen Beratungszeit und aufgrund der drängenden Notwendigkeit völlig inakzeptabel. Duisburg blickt auf eine lange Industriegeschichte zurück, die unweigerlich mit der Anreicherung von Schadstoffen in unseren Böden verbunden ist. Zum Schutz und zur Sanierung unserer Böden und aus Gründen der Gefahrenabwehr für die menschliche Gesundheit, wäre die Errichtung eines Bodenschutzgebietes ein geeignetes Instrument gewesen“, so von Spiczak.
„Dass in dieser Frage dringender Handlungsbedarf besteht, belegen Untersuchungsergebnisse zur Erstellung einer Bodenbelastungskarte im Jahr 2007. In weiten Teilen Duisburgs wurden damals die gesetzlichen Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung insbesondere für Kinderspielflächen sowie Haus- und Kleingärten überschritten. Besonders ausgeprägt sind die Belastungen in Bezug auf die Schadstoffe Blei, Cadmium und Arsen mit einem Belastungsschwerpunkt im Duisburger Süden. Davon sind in erster Linie Kleinkinder betroffen, die beim Spielen belasteten Boden verschlucken könnten, aber auch Gartenbesitzer, die selbst angebautes Gemüse verzehren. Die Stadt Duisburg versäumt es, Rechtssicherheit zu schaffen und notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einheitlich zu gestalten um nicht wie bisher, jeden Einzelfall separat betrachten zu müssen. Ein aktiver Umwelt- und Gesundheitsschutz sieht anders aus“, ergänzt Dr. Sebastian Ritter, Mitglied der Bezirksvertretung Duisburg Süd.
„Das zuständige Amt für Umwelt und Grün hat sowohl bei der Erstellung dieses Konzeptes als auch im Dialog mit uns Mandatsträger*innen eine sehr gute Arbeit geleistet. Doch wenn die Verwaltung eine Vorlage zurückzieht, dann ist davon auszugehen, dass die Anweisung direkt von der Stadtspitze kommt. Was wir in Duisburg brauchen ist eine offene und ehrliche Diskussion über die Belastungssituation und den Schutz unserer Gemeinschaftsgüter- dazu zählen neben den Böden auch die Schutzgüter Luft und Wasser. Transparenz schafft Vertrauen, doch durch das Totschweigen der Notwendigkeit an Schutzmaßnahmen, verspielt die Stadt Duisburg dieses Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den gesundheitlichen Umweltschutz dieser Stadt“, so von Spiczak weiter.
Hintergrund:
Die mit einem Bodenschutzgebiet verbundene Rechtsverordnung würde festlegen, wie schädlichen Bodenbelastungen durch Flächenabgrenzungen, Sanierungsmaßnahmen, Nutzungseinschränkungen und Vorgaben entgegen zu wirken wäre. Dabei geht es darum, Rechtssicherheit zu schaffen und notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einheitlich zu gestalten und nicht jeden Einzelfall separat betrachten zu müssen. Dazu zählt beispielsweise die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen auf Grundstücken mit sensibler Nutzung (insbesondere Kinderspielflächen, Haus- und Kleingärten) mit Blick auf den Schutz der menschlichen Gesundheit.
Bereits im Oktober 2014 wurde die Vorlage (Ds.-Nr. 14-1173 später 15-0548) das erste Mal in der Bezirksvertretung Süd diskutiert. Es folgt jedoch eine Odyssee von unzählige Aufschiebungen, die in den Gremien durch SPD und CDU eingefordert und durchgesetzt wurde. Am vergangenen Freitag (23.06.) erfuhr der Umweltausschuss dann, dass diese Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde. Auf Nachfrage von uns Grünen, warum dies so ist, blieb die Verwaltung uns eine entsprechende Erklärung schuldig.
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