Verwaltungsgericht bestätigt Kritik am Beschluss der Ratsmehrheit
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf folgte am 23.05.2018 der Klage einer Duisburger Bürgerin und hat das Alkoholverbot für Teile der Duisburger Innenstadt aufgehoben.
Das Alkoholverbot galt seit Mai 2017 und wurde erst im März 2018 verlängert. Und das, obwohl längst bekannt war, dass eine Klage dagegen anhängig war. Die GRÜNEN Duisburg haben dieses Vorgehen von vorneherein als politisch falsch verurteilt und die rechtliche Zulässigkeit bemängelt.
Bereits im September letzten Jahres habe die Verwaltung Maßnahmen zur Bekämpfung des Alkohol- und Drogenmissbrauchs vorgestellt und der Einsatz von Sozialarbeiter zur Betreuung der Suchtkranken wurde vom Stadtrat beschlossen.
Aber darum ging es der politischen Mehrheit im Stadtrat wohl nicht!
Sait Keles, Fraktionssprecher der GRÜNEN im Rat, erinnert daran, „ dass der Oberbürgermeister damals gesagt habe, als er die Idee mit der CDU-Fraktion ausgearbeitet habe, dass die Stadtpolitik einen Richtungswechsel vornehmen wolle.“ Und der Fraktionsvorsitzende der SPD im Duisburger Rat begründete den Beschluss der Ratsmehrheit damit, Recht und Ordnung in der Innenstadt sichern zu wollen.
Die GRÜNEN Duisburg kritisieren energisch, dass mit dem Alkoholverbot eine gesamte Personengruppe pauschal kriminalisiert werden sollte. Das Recht auf den Schutz zur Wahrnehmung seiner Rechte, z.B. der Entwicklung der persönlichen Freiheit, gelte für alle und sei nicht teilbar.
„Das ist eine schallende Ohrfeige für den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg und die Duisburger SPD, die sich mit rechtslastigen Themen der CDU anbiedere,“ empört sich der Grüne Keles.
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