Im Rahmen der Offenlage haben sich die Duisburger GRÜNEN intensiv mit dem Bebauungsplan 1061/Wedau II auseinandergesetzt. Im Interesse der DuisburgerInnen haben wir sechs Anregungspunkte entwickelt, die wir in in der beiliegenden Datei ausführen.
Generell vermissen wir Festsetzungen nach §9 (1) BauGB und nach Landesrecht.
– Anteil des sozialen Wohnungsbaus, parzellenscharf
– Wohnbedarf für besondere Personengruppen
– Zulässigkeit/Unzulässigkeit von Nebenanlagen
– Pflanzbindungen für Bäume und Sträucher
– Flächen für den Fuß- und Radverkehr
– Festsetzungen zur Gestaltung der Dächer
– Festsetzungen zu Vorgärten
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: WEDAU II Grüne Stellungnahme final
Diese Stellungnahme ist als Beispielargumentation für alle DuisburgerInnen gedacht und kann als Ganzes oder in einzelnen Schritten genutzt werden. Stellungnahme Wedau BürgerInnenversion
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