In diesen Tagen erhalten Selbständige, die in der Corona-Krise Soforthilfen beantragt haben, elektronische Post vom Land NRW. Es geht um eine nachträgliche Ermittlung des Liquiditätsengpasses im Beantragungszeitraum. Nicht anrechenbar sind danach zum Beispiel die Lohnkosten für Beschäftigte. Das kommentiert Birgit Beisheim, selbstständige Unternehmerin, Sprecherin der Duisburger GRÜNEN und Spitzenkandidatin für die Ruhrparlamentswahl: „Die Landesregierung ändert…