Alle fünf Jahre müssen Kommunen einen Lärmaktionsplan erstellen und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Lärm ergreifen. Die Stadt Duisburg liefert ihre Daten spät und setzt keine erforderlichen Schritte um. Die GRÜNEN teilen die Entrüstung der betroffenen Anwohner*innen.
Seit 2009 müssen Kommunen im fünfjährigen Turnus einen Lärmaktionsplan im Rahmen einer EU-Richtlinie erstellen. Darauf basierend sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die betroffenen Anwohner*innen vor krankmachendem Lärm schützen. Keine Überraschung also, dass diese regelmäßige Aufgabe wieder anstand. Leider nutzt die Duisburger Verwaltung teils uralte Daten: So zum Beispiel wird das Radverkehrskonzept aus dem letzten Jahrtausend (1986 mit Fortschreibung in 1999) als Beleg herangezogen, dass sich in Sachen Radwege etwas verbessert habe. Oder beim Thema „Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit“ wird ein Gerichtsurteil von 1994 zitiert, obwohl die StVO 2024 geändert wurde und diese Neuerung auch schon in Duisburg angewandt wird.
Die Verwaltung hat 207 Belastungspunkte im Stadtgebiet diagnostiziert, wo der Lärmpegel massiv auf das Wohnumfeld einwirkt. Details und Gegenmaßnahmen? Fehlanzeige. Dabei macht dauerhafter Lärm bekanntermaßen krank. Die Menschen leiden unter den Wohnbedingungen, was auch die vielen Stellungnahmen der Duisburger*innen zeigen. Der grüne Ratsherr Matthias Schneider hält den Lärmaktionsplan für Augenwischerei: „Die Stadt kommt ihrer Verpflichtung zum Gesundheitsschutz ihrer Einwohner*innen nicht nach. Der vorgelegte Plan ist oberflächlich, Maßnahmen werden nicht ergriffen und Schuld sei laut Stadt eine Softwareumstellung und sich schnell ändernde Anforderungen. Diese Ausflüchte sind vollkommen inakzeptabel, zumal unsere Nachbarkommunen gute Beispiele abliefern.“
Die GRÜNEN lehnen diese Verwaltungsvorlage entschieden ab, über die gerade in vielen kommunalpolitischen Gremien abgestimmt wird.
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