Schutz für Kinder: gefährliches Lachgas


Frei verkäuflich und sehr beliebt bei Kindern und Jugendlichen ist Lachgas. Der kurze Rausch kann gefährliche Nebenwirkungen haben wie Lähmungen, Bewusstlosigkeit oder Erfrierungen. Die GRÜNEN wollen den Verkauf an Minderjährige jetzt verbieten lassen (hier geht’s zum Antrag).

In Luftballon-Portionen bieten manche Verkaufsstellen Lachgas an und erfreuen sich einer steigenden Nachfrage: Lachgas darf ohne Einschränkungen verkauft werden und gefährdet speziell die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Auch Kartuschen, die normalerweise zum Aufschäumen von Sahne verwendet werden, können im freien Handel erworben und missbraucht werden. Unsachgemäß verwendet, kann man sich Erfrierungen zuziehen.

Der Rausch durch Lachgas ist kurz und heftig. Schwindel und Koordinationsprobleme verursachen Stürze, Ohnmacht oder Erbrechen. Akuter Sauerstoffmangel kann sogar tödlich sein. Langfristig sind die Nervenschäden im Rückgrat und im peripheren Nervensystem die schlimmsten Folgen. Sie können bereits nach gelegentlichem Konsum eintreten. Eine psychische Abhängigkeit entsteht leicht.

Der gesundheitspolitische Sprecher der grünen Ratsfraktion, Kevin Galuszka, plädiert für ein schnelles Verbot: „Schon Kinder kaufen sich den Rausch am Kiosk und bringen sich damit in Gefahr. Sie können die gravierenden Folgen für ihre Gesundheit nicht abschätzen. Eltern haben oft keine Ahnung, weil der Konsum erstmal nicht erkennbar ist. Deshalb muss der Verkauf an Minderjährige schnellstmöglich unterbunden und bei Verstoß mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden.“

Die Stadt Hamburg hat zum Jahresbeginn ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige erlassen, der Stadtrat in Dortmund hat kürzlich nachgezogen. Ein bundesweites Verbot hat es aufgrund des vorzeitigen Ampel-Aus‘ nicht mehr in den Bundestag geschafft.

Update aus dem Ausschuss: Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt mit dem Argument, das sei Landesaufgabe. Wir sehen das anders.

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