Über vier Jahre ist der Duisburger Ratsbeschluss alt, die Klimaampel einzuführen. Sie soll Auskunft darüber geben, welche Auswirkungen städtische Beschlüsse auf das Klima haben, im positiven wie im negativen Sinne. Die Grünen fragten zum wiederholten Mal im Ausschuss „Umwelt, Klima und Naturschutz“ nach, wann die Klimaampel kommt.
Transparenz und Bewusstsein über klimatische Auswirkungen versprechen sich die Grünen von der Klimaampel. Besonders Bauvorhaben, sei es Straßenbau oder Gebäude, haben großen Einfluss auf die klimatischen Bedingungen im Stadtgebiet. Der Gesamtkonzern Stadt hat sich zudem die Klimaneutralität bis 2035 zum Ziel gesetzt. Duisburg ist eine der heißesten Städte Deutschlands, von hohem Verkehrsaufkommen betroffen und eine waldarme Kommune. Hier kommen viele klima-ungünstige Faktoren zusammen, die sich negativ auf Gesundheit und Lebensqualität der Menschen auswirken. Deshalb sind neutrale Bewertungsparameter für Beschlüsse umso wichtiger, damit die Volksvertreter*innen in den Ausschüssen und im Rat abwägen können. Auch die Bevölkerung kann damit besser nachvollziehen, welchen Stellenwert Maßnahmen gegen den Klimawandel in den städtischen Beschlüssen einnehmen.
Von der Verwaltung wurde wiederholt eine schriftliche Beantwortung der Anfrage angekündigt. Bereits zwei Anfragen hatten die GRÜNEN gestellt, im Jahr 2022 und 2023. Die Antworten waren nahezu gleichlautend: Man habe die Klimarelevanzprüfung für Verwaltungsvorlagen noch nicht eingeführt. Ein Termin für den Beginn der Pilotphase stehe noch nicht fest. Bisher wurde die Klimarelevanzprüfung in keiner Verwaltungsvorlage getestet bzw. angewandt. Ein paar vorbereitende Maßnahmen seien getroffen worden.
Die GRÜNEN haben keine Geduld mehr, führt die Fraktionssprecherin Anna von Spiczak aus: „Nach über vier Jahren ist fast nichts geschehen, um die Klimaampel auf den Weg zu bringen. Sören Link als Leiter der Stadtverwaltung kommt seiner Pflicht nicht nach, den Beschluss des Rates umzusetzen. Wieder wird ein Umweltthema auf die lange Bank geschoben, dessen negative Auswirkungen alle Duisburger*innen betrifft.”
Laut Gemeindeordnung NRW obliegt einem Bürgermeister (im Falle Duisburgs dem Oberbürgermeister) die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind (§ 62, Absatz 2, Satz 2).
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