Nach Ansicht der Fraktionen Die Linke/Die PARTEI und Bündnis 90/DIE GRÜNEN ist die Bezahlkarte für Geflüchtete in Duisburg überflüssig: Die Betroffenen würden eingeschränkt und stigmatisiert, die Verwaltung hätte mehr Arbeit und niemand verzichtet auf die Flucht vor Krieg und Verfolgung, weil es eine Bezahlkarte gibt.
Geflüchtete werden durch die Bezahlkarte reglementiert, wo sie einkaufen können. Mit Grundsicherung ist die Kaufkraft gering, sodass sie auf Angebote vom Wochenmarkt oder Trödelmarkt angewiesen sind. Jedoch ist Bargeld bei der Bezahlkarte auf 50 € im Monat pro Person begrenzt. Geld für einen Ausflug mit der Schule oder bei einer Schwangerschaft müsste als Zusatzbedarf von der Verwaltung geprüft und weiterhin als Bargeld ausgezahlt werden. Überweisungen sind mit der Bezahlkarte unmöglich, aber Geld ins Ausland überwiesen haben ohnehin nur 7% der Geflüchteten, Tendenz sinkend. Es werden Klagen gegen die Bezahlkarten vorbereitet, weil diese diskriminierende Wirkung habe und das Recht auf Gleichheit verletze.
Die Vorsitzende der Fraktion Die Linke/Die PARTEI, Barbara Laakmann, kritisiert die Bezahlkarte scharf: „Sie wirkt als Schikane und stigmatisiert geflüchtete Menschen. Anstatt sich das menschenwürdige Existenzminimum selbst einteilen zu können, müssen sie jonglieren, was sie mit dem wenigen Bargeld bezahlen. Kommt etwas Spontanes, können sie nicht teilhaben oder müssen zum Amt zur Genehmigung. Das ist diskriminierend und ausgrenzend.“
Technisch besteht bisher keine Schnittstelle zu kommunalen IT-Systemen, die praktische Umsetzung der Bezahlkarte ist damit fraglich. Der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Felix Lütke, will die bewährte Praxis beibehalten: „Bereits 85% der Geflüchteten haben ein Girokonto, wovon sie ihre Miete oder Strom überweisen können, worauf sie Lohn bekommen, wenn sie arbeiten gehen usw. Das ist geltendes Recht, auch für Asylsuchende oder Geduldete. Die Bezahlkarte macht das Leben für Geflüchtete und Stadtverwaltung nur noch komplizierter und teurer.“
Viele Städte in NRW haben sich bereits mit der Opt-Out-Regelung gegen die Bezahlkarte entschieden oder bereiten dies vor.
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