Die Duisburger Verwaltung will in der nächsten Ratssitzung die Grundsteuer B vereinheitlichen lassen. Damit würde es für Wohneigentum im Vergleich zum Vorjahr teurer, für Gebäudeimmobilien günstiger. Die GRÜNEN wollen diese überstürzte Änderung nicht mittragen.
Im Jahr 2024 ging die große Neuberechnung der Grundsteuer los, denn das Bundesverfassungsgericht schrieb eine bundesweite Reform vor. Im Dezember 2024 beschloss deshalb der Duisburger Rat unterschiedliche Hebesätze: für Wohnimmobilien von 886 v. H. und für Nichtwohngrundstücke von 1469 v. H. Diese Differenzierung will die Verwaltung wieder aufheben und 1169 v.H. für alle veranschlagen. Anlass war ein erstes, noch nicht rechtskräftiges Urteil aus Gelsenkirchen, das die rein fiskalische Begründung für gesplittete Hebesätze kritisierte. Das Land NRW hatte im Gegensatz dazu differenzierte Werte als rechtskonform eingeschätzt.
Für die grüne Ratsfraktion sind die Pläne der Verwaltung vorschnell und belasten Eigentümer*innen von Wohnimmobilien zu stark. Die massive Steigerung betrifft genauso die Mieter*innen, da die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkosten auf sie abgewälzt wird. Der Fraktionssprecher der GRÜNEN, Felix Lütke, bemängelt: „Die geplante Grundsteuererhöhung ist ein sozial ungerechter Schnellschuss. Statt mit allen Möglichkeiten unsere Bürger*innen zu entlasten, belastet die Verwaltung zigtausend Haushalte mit höheren Wohnkosten. Insbesondere einkommensschwache Menschen trifft das hart. Unnötig, denn der rechtliche Rahmen wurde nicht ausgeschöpft: Sei es durch eine sozial begründete Differenzierung der Hebesätze oder eine andere Finanzierung der Mindereinnahmen. Offenbar will die Verwaltung nicht nach Lösungen suchen, sondern nach dem schnellsten Weg, die Stadtkasse zu füllen.”
Die angespannte Finanzlage der Stadt Duisburg hat sich bereits im letzten Sommer abgezeichnet. Als Gründe wurden damals die Rettung der Gebag sowie höhere Sozial- und Personalausgaben genannt.
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