Das neue Wohngebiet Angerbogen 2 im Duisburger Süden nimmt Gestalt an. Auch für den angenehmen Aufenthalt im Freien wurden auf öffentlichen Grünflächen Sitzmöglichkeiten aufgestellt. Ein neues Schild untersagt ab 20 Uhr den Aufenthalt bei den Sitzgruppen gegenüber dem Alten Angerbach. Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Süd fragen nach.
Eine schöne neue Wohnsiedlung im beschaulichen Huckingen ist entstanden. In unmittelbarer Nähe des Alten Angerbachs laden außerdem Fußwege und Sitzmöglichkeiten zum Spazieren und Verweilen ein. Zeitweise, denn mit Einbruch der Dunkelheit, aber spätestens um 20 Uhr, ist Schluss mit Sitzen. So lässt sich ein Uhrpiktogramm interpretieren, das auf dem Schild „Öffentliche Grünanlage“ neben anderen Verboten angebracht ist. Im vergangenen Jahr beschwerten sich Anwohnende über Jugendliche, die sich dort im öffentlichen Raum aufhielten. Ob die Stadtverwaltung Duisburg darauf mit der Einschränkung der Nutzung reagierte, soll nun durch die grüne Anfrage geklärt werden.
Die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Süd, Heide Apel, ist irritiert: „Hier ist ein schönes Wohngebiet entstanden, das an öffentliche Flächen zur Erholung und zum Aufenthalt mit entsprechenden Angeboten grenzt. Deren Nutzung reduziert man, weil die Menschen sie annehmen? Auf welcher Grundlage? Duisburg gibt hier kein gutes Bild ab, weil es willkürlich wirkt und einschränkend ist. Wenn es der Verwaltung tatsächlich um die Eindämmung einer möglichen Lärmbelästigung durch Jugendliche geht, wären ganz andere Konsequenzen zu ziehen: vor allem Gespräche und Angebote für diese Zielgruppe.“
Die gesetzliche Regelung der Nachtruhe umfasst den Zeitraum von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Außerhalb der Nachtruhe sind Geräuschkulissen im öffentlichen Raum in der Regel nicht zu verbieten.
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