Duisburg braucht natürlichen Klimaschutz


Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, geschädigte Ökosysteme wieder in einen guten Zustand zu bringen. Duisburg soll seinen Teil beitragen und kann in diesem Zusammenhang auch von Förderprogrammen profitieren. Die GRÜNEN im Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz stellen dazu einen Antrag.

Die Zerstörung von Natur und Umwelt ist allgegenwärtig: Die biologische Vielfalt ist bedroht, die Insektenpopulationen nehmen dramatisch ab und auch Starkregenereignisse, Dürre und Hitzeperioden gefährden unsere Lebensgrundlagen. Deshalb müssen Ökosysteme dringend reaktiviert werden, so wie es die Verordnung der Europäischen Union zur Wiederherstellung der Natur vorsieht. Für Städte gilt seit 2024 beispielsweise die Leitlinie: sowohl Grünflächen als auch Schattenflächen durch Baumkronen dürfen nicht verloren gehen.

Gerade Duisburg kann davon profitieren, denn als waldarme Kommune mit der deutschlandweit höchsten gemessenen Temperatur und großer Feinstaub- sowie Lärmbelastung ist der Schaden für Mensch und Natur hoch. Auf Antrag der GRÜNEN soll die Verwaltung innerhalb von sechs Monaten konkrete Vorschläge für Renaturierungsprojekte im Stadtgebiet vorlegen. Außerdem soll sie prüfen, ob Aktionsprogramme wie „Natürlicher Klimaschutz“ zur Finanzierung beitragen können.

Die Fraktionssprecherin der GRÜNEN, Anna von Spiczak, dazu: „In der Wiederherstellungs-verordnung geht es darum, den natürlichen Klimaschutz deutlich zu stärken, Biodiversität zu fördern und auch die Widerstandsfähigkeit der Natur zu erhöhen. In der aktuellen Hitzewelle spürt man deutlich, dass der Verlust von Naturräumen nicht nur Flora und Fauna schadet, sondern auch den Menschen. Wir Grüne fordern daher: Die Stadt muss sowohl ihrer Fürsorgepflicht als auch rechtlich bindenden Verordnungen nachkommen und entsprechende Maßnahmen entwickeln.“

Update aus der Sitzung: Die SPD hat die Verwaltung gebeten, bis zur nächsten Sitzung aufzulisten, welche Förderungen schon abgerufen werden. Deshalb wird unser Antrag erst dann behandelt.

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