Wat is ambach am Rahmerbuschfeld?


Im Dezember 2025 wurde der Bebauungsplan für das Rahmerbuschfeld durch das Oberverwaltungsgericht Münster vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Stadt Duisburg wurde aufgefordert, zu den Mängeln Stellung zu nehmen. Die GRÜNEN im Ausschuss Umwelt, Klima und Naturschutz interessieren sich für die Erklärung.

Die Pläne zur Bebauung des Rahmerbuschfelds stießen von Beginn an auf große Bedenken und Protest im Duisburger Süden: Das Areal ist eine Frischluftschneise, beherbergt viele Pflanzen- und Tierarten wie die bedrohte Schleiereule, liegt in unmittelbarer Nähe zu einem besonders geschützten Flora-Fauna-Habitat usw. Die Bezirksvertretung Süd hatte damals gegen die Bebauung gestimmt, eine sehr knappe Mehrheit aus SPD und CDU setzte sich im Stadtrat darüber hinweg und stimmte dafür.

Heute endet die Frist des Oberverwaltungsgerichts, bis zu der die Stadt Duisburg endlich Antworten auf die Mängelrüge des BUND liefern sollte. Die Terminsetzung wurde nötig, weil die Stadt Duisburg monatelang nicht reagierte. Der BUND hatte in seiner Klage zahlreiche Defizite des Bebauungsplans am Rahmerbuschfeld aufgeführt, wie Fragen des Natur- und Artenschutzes, des Klimaschutzes und der Klimaanpassung sowie der Flächen- und Bodeninanspruchnahme. Die GRÜNEN wollen nun wissen, ob seit dem OVG-Beschluss neue Gutachten, Kartierungen oder sonstige fachliche Untersuchungen durch die Stadt beauftragt bzw. bestehende Gutachten aktualisiert worden sind und falls ja, welche.

Die grüne Fraktionsvorsitzende Anna von Spiczak stellt die Gretchenfrage: „Bei einer so umfassenden Mängelliste steht mindestens eine gründliche Überarbeitung, wenn nicht sogar die Aufhebung des Bebauungsplans im Raum. Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung aus dem Verfahren, auch für zukünftige Planungsprozesse? Wir und eine breite Öffentlichkeit sind gespannt auf die Antwort.“

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