Duisburg, 23.06.2006 – Gestern ist das umstrittene Schulrechtsänderungsgesetz im nordrhein-westfälischen Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet worden. Darin wird laut § 96 auch die Lernmittelfreiheit geregelt, d.h. festgelegt, welche Eltern kein Geld für die Beschaffung von Schulbüchern und sonstigen Lernmitteln bezahlen müssen. Bisher war der Personenkreis von der Zahlungsverpflichtung eines Eigenanteils ausgenommen, der Hilfen zum Lebensunterhalt bezogen hat. Das wird sich zwar zukünftig nicht ändern, doch durch die Änderung der Sozialgesetzgebung, bekommen jetzt viele dieser Eltern nicht mehr Hilfen zum Lebensunterhalt, sondern beziehen Arbeitslosengeld II (ALG II). Gab es bei der Einführung von Hartz IV noch eine Übergangsregelung, so ist in der nun vom Landtag beschlossenen Schulgesetzgebung dieser Personenkreis ausdrücklich nicht erwähnt und hat damit auch keinen Anspruch mehr auf Lernmittelfreiheit. Vielmehr stellt das Gesetz diesen Punkt ins Ermessen der einzelnen Schulträger, also der Städte und Gemeinden.
Dazu Ingrid Fitzek, Ratsfrau und schulpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion: „Es ist schon ein Unding, wie die CDU/FDP-Mehrheit im Land Kosten auf dem Rücken der sozial Schwachen spart und dabei gleichzeitig versucht, den Schwarzen Peter an die Kommunen weiterzureichen. Alle in der CDU/FDP-Koalition wissen, dass die meisten Städte und Gemeinden in NRW große finanzielle Probleme haben und viele, genau wie Duisburg, sogar einen sog. Nothaushalt. Jetzt so zu tun, als wenn die Kommunen, wenn sie nur wollten, in die Bresche springen können, ist zynisch. Die Vorschriften der vom Land beschlossenen Gemeindeordnung verbieten es sogar. Eine Stadt, die wie Duisburg einen Nothaushalt hat, darf nur Ausgaben tätigen, zu der sie rechtlich verpflichtet ist. Die Lernmittelfreiheit für ALG II-EmpfängerInnen gehört seit gestern nicht mehr dazu.
Der gestrige Landtagsbeschluss hat gezeigt, dass CDU und FDP in dieser Frage leider beratungsresistent sind. Offensichtlich hilft jetzt nur noch Klagen. Fachleute gehen davon aus, dass ALG II-EmpfängerInnen gute Chancen haben, zu gewinnen, wenn sie gegen einen ablehnenden Bescheid auf einen Antrag auf Lernmittelfreiheit klagen würden. Ich wäre froh, wenn sich Eltern finden, die den Mut dazu aufbringen. Wir GRÜNEN würden es sehr begrüßen, wenn die Stadt Duisburg die Möglichkeit wiederbekämen, sozial schwache Familien wie bisher bei der Anschaffung von Schulbüchern zu unterstützen.“
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