Bildung

Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Hartz-IV-Sätze für Kinder als verfassungswidrig bezeichnet. „Kinder unter sechs Jahren sollen bisher mit 215 € pro Monat angemessen versorgt werden. Ein Ding der Unmöglichkeit“, meint die sozialpolitische Sprecherin der grünen Ratsfraktion, Doris Janicki. Einfach nur pauschal 60 bis 80 Prozent des Erwachsenenregelsatzes zu zahlen, spiegele die Lebenswirklichkeit nicht wieder.

„Gerade in der Wachstumsphase ist der Neubedarf an Schuhen und Kleidung von Kindern immens. Drei Euro pro Tag für Nahrung sind absolut unrealistisch. Auch die Bildungsausgaben sind mit den jetzigen Regelsätzen nicht zu bestreiten“, so die Fraktionsvorsitzende. „Geld für den Sportverein oder andere Freizeitvergnügungen bleibt nicht. Alle Kinder, auch die armer Familien, haben ein Recht auf ein lebenswertes Leben und auf soziale und kulturelle Teilhabe.“

Sie weist daraufhin: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen andere Dinge als ihre Eltern. Daher muss es schnellstmöglich eigene Regelsätze für sie geben, um ihren tatsächlichen und realistischen Bedarf zu decken. Diese müssen sich daran orientieren, was Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Altersgruppen für eine gesunde Entwicklung benötigen.“

Die Grünen hoffen nun auf eine schnelle Umsetzung des Richterspruchs. „Auch wenn es eine Frist bis Ende des Jahres gibt, sollte eine Neuregelung so schnell wie möglich erfolgen, um Kindern und ihren Familien das sozio-kulturelle Existenzminimum zu ermöglichen.“ Mit Blick nach Berlin warnt sie davor, mit den Mehrausgaben die Kommunen weiter zu belasten.

Neuste Artikel

Duisburg muss zum Sicheren Hafen werden!

Bibliotheksstandorte dauerhaft absichern und öffnen!

Abpumpaktion am Wambachsee: Grüne Beschwerde gegen Stadt Duisburg

Ähnliche Artikel