ARGE

ARGEN sind verfassungswidrig. Was nun Duisburg?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Organisation der ARGEN und JobCenter (gemeinsame Zuständigkeiten von kommunalen und Bundesbeschäftigten) nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Statt die JobCenter zu reformieren, haben die großen Parteien in Berlin beschlossen, das Grundgesetz zu ändern. Wurde damit die Chance vertan, grundsätzliche Änderungen an Hartz-IV vorzunehmen? Was muss sich überhaupt an den Hartz-IV-Regelungen ändern?

Gemeinsam mit Markus Kurth, Mitglied der grünen Fraktion im Bundestag, Barbara Steffens, Mitglied der grünen Fraktion im Landtag NRW, und grünen Ratsleuten der Stadt Duisburg, diskutiert der Hauptarbeitskreis Soziales der grünen Ratsfraktion am 21. April 2010 ab 17 Uhr über diese Problematik und sucht nach alternativen Antworten. Die öffentliche Sitzung findet im Rathaus, Raum 130 statt.

Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen lädt Interessierte herzlichst zu dieser offenen Veranstaltung ein.

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