Oberbürgermeister

Ordnung in den Ratssitzungen

Duisburg, 30. Oktober 2013 – Die Grünen haben sich seit jeher auf die Fahnen geschrieben, sehr sensibel und kritisch die Einhaltung der Bürgerrechte und ordnungsrechtliche Entwicklungen zu begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Grünen eine Anfrage an die Verwaltung gerichtet, in der sie dokumentiert wissen wollen, was Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes mit welchen Befugnissen bei Ratssitzungen tun.

Bei manchen Ratssitzungen rechnet die Verwaltung mit vielen Besucher*innen und gibt deshalb Einlasskarten aus. Die dazu gehörenden Einlasskontrollen werden durch Bedienstete des Ordnungsamtes durchgeführt. Diese Präsenz mag für manche Zuschauer*innen überraschend sein, ist aber nichts ungewöhnliches: „Hier übt der Oberbürgermeister sein Hausrecht aus“ stellt der Fraktionssprecher der Grünen Prof. Dieter Kantel klar. „Als Hausherr ist der OB verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Ratssitzungen den gesetzlichen Vorgaben gemäß verlaufen. Der OB könnte Störer*innen ermahnen oder gar des Saales verweisen. Ja, wenn das nicht ausreichen sollte, könnte er sogar die Polizei anfordern, um sein Hausrecht durchzusetzen.“ Denn anders als das Landes- oder Bundesparlament ist der Stadtrat Teil der Verwaltung, also der Exekutive, und nicht die gesetzgebende Gewalt. Daher dürfen auch Exekutivorgane wie die Polizei oder das Ordnungsamt die Sitzungssäle betreten. In jedem Fall müsse aber immer die Verhältnismäßigkeit beachtet werden – und das würden dann die anwesenden Ratsleute mit beeinflussen können.

„Zum Glück ist das in meiner 20-jährigen kommunalpolitischen Geschichte noch nicht passiert“, sagte der Fraktionssprecher. Hier lobte Prof. Kantel die „Disziplin der Duisburger*innen, die ein solches Eingreifen noch nie erforderlich machten“.

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