Charrette-Verfahren

Verwaltung ohne Fingerspitzengefühl

Duisburg, 16. Januar 2014 – Mit Drucksache 14-0020 schlägt die Verwaltung den Mitgliedern der Bezirksvertretung Mitte und den Ausschussmitgliedern das Antwortschreiben auf eine Eingabe nach § 24 vor. Die Anregung eines Bürgers bezog sich auf die Planung des Bahnhofsgebiets Westseite mit Bahnhofsvorplatz, MD-Gebäude und Hotelansiedlung auf dem Grundstück des ehemaligen Fernbusbahnhofs. Die Antwort auf die 24 seitige Eingabe besteht aus einem einzigen Satz.
Claudia Leiße, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr, sagt dazu:
“Die Verwaltung zeigt mit diesem Antwortvorschlag, dass sie im Umgang mit Bürgern, die sich an der Planung ihrer Stadt beteiligen wollen, kein Fingerspitzengefühl hat und nur auf Verfahrensrecht pocht.”

Worum geht es in der Eingabe:
Der Bürger hatte sich bereits am 22. April 2013 mit einem 7 seitigen Schreiben an den Oberbürgermeister gewandt und seine Sicht von den geplanten Veränderungen um den Bahnhof und die Mercatorstraße dargelegt. Am 19. Juni 2013 erhielt er daraufhin eine Antwort von Planungsdezernent Carsten Tum, mit der er auf die bereits im Herbst 2012 und im Frühjahr 2013 stattgefundenen Versammlungen zur Bürgerbeteiligung hingewiesen wurde. Die Anregung des Bürgers wurde als verspätet betrachtet und damit nicht aufgenommen.
Es folgte ein weiterer Briefwechsel mit Erinnerung durch den Bürger und Bestätigung durch die Verwaltung, dass die Politik bisher keine Kenntnis von seiner Anregung erhalten hatte.
Am 7. August 2013 schließlich erfolgte die nun vorliegende umfangreiche Eingabe, die in der BV Mitte am 23.01.14 und im Ausschuss am 03.02.14 mit folgendem Satz beantwortet werden soll:
Sehr geehrter Herr ………, da Sie im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens und der
erfolgten Bürgerbeteiligung keine zu berücksichtigenden Anregungen oder Einwände
vorgebracht haben, lehnt der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und
Projektmanagement eine sachliche Bescheidung Ihrer Anregung ab.

Claudia Leiße: “Ohne den Inhalt der Eingabe zu bewerten empfinde ich es als zutiefst bürgerunfreundlich, wenn sich die Verwaltung nach einem Dreivierteljahr auf eine Rechtsposition zurückzieht und dem Bürger vorhält, er hätte sich am Charrette-Verfahren beteiligen können und nun alle dargelegten Bedenken nicht einmal zur Kenntnis nehmen will.”

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