Die WAZ berichtete am 06.05. von körperlichen Strafmaßnahmen von Schutzbefohlenen im Kinderdorf Rotdornstraße.
Schockiert zeigt sich Sebastian Ritter, Jugendkümmerer des Bezirks und stellvertretender Bezirksbürgermeister: „Die Misshandlungsvorwürfe des ehemaligen Schutzbefohlenen wiegen schwer. Körperliche Strafmaßnahmen und Essensentzug sind Erziehungsmaßnahmen von Vor-vorgestern und häufig ein Anzeichen von Überforderung. Die erhobenen Anschuldigungen belasten die erforderliche vertrauensvolle Arbeit der Mitarbeiter. Eine gründliche Untersuchung der Vorfälle ist zwingend erforderlich für die Opfer, aber auch für das Fortbestehen der Einrichtung. Das Kindeswohl ist oberstes Gut und muss in sozialen Einrichtungen der Stadt gewährleistet bleiben“ so Ritter.
„Der Fall gibt ausreichend Anlass, sich mit der aktuellen Situation der stationären Jugendpflege auseinander zu setzen. Der Zwang der Einrichtungen die Kosten gering zu halten oder gar durch möglichst hohe Auslastung Gewinne zu erzielen führen oftmals dazu, dass Träger der Jugendhilfe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer größeren Belastungen aussetzen. Hohe Krankenstände durch Belastungsdepressionen in Einrichtungen der Jugendhilfe sind ein Indiz dafür. Die Zeit sich in Ruhe mit den Kindern und Jugendlichen und mit deren Bedürfnissen zu beschäftigen, die fehlt.“ so Ritter weiter.
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