Für mehr Tierschutz: Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen


Die Überpopulation von Katzen ist ein ernsthaftes Problem für den Tier- und Artenschutz. Die einzelnen Katzen leiden oftmals unter Futtermangel und Verwilderung, da die Hauskatze nicht für ein Leben in der Wildnis geeignet ist. Nicht kastrierte Katzen können sich zwei- bis dreimal im Jahr fortpflanzen. Selbst bei einer konservativen Rechnung von 3 überlebenden Kätzchen pro Wurf vermehrt sich die Population sprunghaft.
Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
Der Rat der Stadt Duisburg beauftragt die Stadtverwaltung, in Abstimmung mit den örtlichen gemeinnützigen Tierschutzvereinen, einen Entwurf für eine Satzung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen zu erarbeiten.

Ziel ist die Einführung einer entsprechenden ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Duisburg zum 01.05.2019 oder früher, um Mittel über das Landesförderprogramm “Katzenkastration” zu akquirieren. Antrag Katzenkastration

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