Zukünftige Holzvermarktung im Duisburger Wald


Ab 2019 dürfen staatliche Organisationen kein Holz mehr von privaten und kommunalen Waldbesitzer*innen verkaufen.
Diese Entscheidung wird sich auf die Arbeit des Landesbetriebs Wald und Holz NRW und somit auf die Waldbewirtschaftung von Privat- und Kommunalwäldern im Stadtgebiet auswirken. Damit ist fragwürdig, ob und in welchem Umfang die bisherige Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes in Duisburg durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW weiter fortgesetzt wird. Wir haben eine Anfrage im Umweltausschuss gestellt um zu erfahren:

  1. Wie viel Hektar Privat- und Kommunalwald werden derzeit in Duisburg durch den Landesbetrieb Wald und Holz bewirtschaftet?
  2. Wie viele Waldbesitzer*innen in Duisburg besitzen Waldfläche >3000 ha? Bitte auch den Anteil an genossenschaftlichem Wald benennen.
  3. Wie soll die Beratung und Holzvermarktung von Kleinstwaldbesitzer*innen langfristig in Duisburg organisiert werden?
  4. Wie hoch sind etwa die Kosten, die für die Umsetzung der Neustrukturierung der Waldbewirtschaftung in Duisburg anfallen werden? Wie hoch sind die Kostenanteile für die Stadt?
  5. Der Wald hat diverse Schutzfunktionen zu erfüllen, z.B. den Biotop-, den Boden-, den Arten-, den Wasser- und den Klimaschutz. Diese Ziele gilt es im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu erhalten. Wie wird der Wald in Duisburg zukünftig ökologisch leistungsfähig gehalten?
  6. Wie kann die gemeinwohlorientierte Beratung der Privatwaldbesitzer*innen durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Kommunalwald zukünftig (nach dem 01.01.2019) sichergestellt werden?
  7. Ist Duisburg, bzw. sind die Städte des bisherigen Regionalforstamtes Niederrhein Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)? Wenn nicht, gibt es die Absicht einer FBG beizutreten?

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