Der Rat entscheidet am Montag, 25.2.19 über eine Verordnung zur Kastration und Kennzeichnung von freilaufenden Katzen, der auf Antrag der Grünen im letzten Jahr eingefordert wurde.
Dazu erklärt Anna von Spiczak, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Ratsfraktion: „Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung einer Verordnung für die Kastration und Kennzeichnung für freilaufende Katzen Duisburg. Dies stellt eine Verbesserung gegenüber dem Status Quo da und ist ein erster wichtiger Schritt zur Durchsetzung von mehr Tierschutz in Duisburg. Wir bedauern allerdings, dass es sich dabei nur um eine Gebotsregelung handelt und keine Pflicht für Inhaber ausgesprochen wird. Auch ein Bußgeld bei Missachtung ist nicht verankert worden. Andere Städte, wie Gelsenkirchen oder Köln, sind hier weiter, denn hier ist eine eindeutige Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung von freilaufenden Katzen und Bußgelder bis 1000 Euro festgelegt. In diesem Zusammenhang stellen diese Städte zusätzlich Gelder für durchzuführende Zwangskastrationen zur Verfügung. Dies ist hier in Duisburg – vermutlich aus Kostengrüden – leider nicht vorgesehen. Es ist fraglich, ob somit eine wirksame Reduzierung der Populationen erreicht werden kann.
Auch die vielen ehrenamtlichen Tierschützerinnen sehen wir durch diesen Entwurf in ihrer Tätigkeit nicht unterstützt. Die vorgesehene Ausnahmeregelung im Kastrations- als auch im Kennzeichnungsgebot erhält die Grauzone aufrecht, innerhalb der sich viele Ehrenamtliche bewegen. Im Zweifel können sie für ihr Engagement im Tierschutz dennoch vom Eigentümer auf Schadensersatz beklagt werden. Wiederrum in anderen Städten wird Tierschützerinnen der Zugang zu Privatgrundstücken und das Bergen von verwahrlosten Tieren erleichtert. Eine entsprechend Regelung durch die Stadt Duisburg hätte eine wirkliche Unterstützung der aktiven Tierschützern zum Ausdruck gebracht.
Der vorliegende Entwurf ist eine Schritt in die richtige Richtung ist und wird einen Teil der Besitzer*innen überzeugen, ihre Katzen zu kastrieren und zu kennzeichnen. Die Wirksamkeit der Verordnung hinsichtlich Tierschutz und einer wirksamen Reduktion der Populationen, ist für uns zum jetzigen Zeitpunkt fraglich. Daher werden diese auch weiterhin beobachten.“

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