Festlegung eines Bodenschutzgebietes Duisburg-Süd

Bei der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung-Süd am 23.10 (ab 17 Uhr im Bezirksamt), beschäftigen sich die Bezirksvertreter mit den Folgen der festgestellten Bodenbelastungen im Duisburger Süden.

Dies könnte zur Folge haben, dass bald in großen Teilen Duisburgs der private Anbau von Gemüse und Salat verboten werden. Das Amt für Umwelt und Grün plant große Teile der Stadt zum Bodenschutzgebiet zu erklären, denn in vielen Stadtteilen liegen die Schadstoffbelastung im Boden deutlich über den Grenzwerten. Bislang gab es nur Empfehlungen auf den Anbau von Obst und Gemüse im eigenen Garten zu verzichten. Mit der Errichtung von Bodenschutzgebieten würde sich diese Empfehlung zu einem rechtskräftigen Verbot entwickeln. Verstößen werden mit Bußgelder von bis zu 50 000 Euro geahndet. Im Duisburger Südens sind besonders die Stadtteile Wanheim-Angerhausen und Hüttenheim betroffen.

Weitergehende Informationen zur Festlegung eines Bodenschutzgebietes im Duisburger Süden, finden sie in der Informationsbroschüre des Amts für Umwelt und Grün. Eine digitale Version finden Sie hier: Broschüre Bodenschutz

Ein Informationsblatt zur Gartennutzung der Stadt Duisburg finden Sie hier: Informationsblatt Gartennutzung

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