Ein Bebauungsplan an dieser Stelle und in dieser Größe ist eine Besonderheit, auch im allgemeinen Städtevergleich. Einem Vergleich mit großen Bauprojekten wie Freiburg-Vauban, Heidelberger Bahnstadt oder Hamburg Oberbillwerder sollte man sich stellen.
„Die Umsetzung von Planungszielen ist sicherlich dadurch erschwert, dass die Stadt Duisburg nicht Eigentümerin des Grundstückes ist. Doch viele fehlende Festsetzungen nach §9 (1) BauGB und nach Landesrechtsind Hinweise darauf, dass aus unserer Sicht insgesamt auf ambitionierte Ziele verzichtet wird. Dazu gehören Festsetzungen zum sozialen Wohnungsbau, zu Flächen für den Fuß- und Radverkehr. Vor allem aber ist der größte Fehler der Verzicht der Verzahnung des Bauvorhabens mit der Wiederbelebung der ‚Ratinger-Weststrecke‘“, so Dr. Birgit Beisheim, Kreisvorstandssprecherin der Duisburger Grünen.
„Es macht auch keinen Sinn, so nah am Wasser hohe Gebäude zu bauen. Die Ortsmitte mit den höchsten Gebäuden sollte da sein, wo die Schule ist und wo Geschäfte sind. Direkt am See sollte Zugang zum Wasser sein. Das ist wichtig für die Menschen, die in der neuen Siedlung leben werden und für Menschen aus den Nachbarstadtteilen“, ergänzt Dr. Birgit Beisheim.
„Die ausführliche Stellungnahme der GRÜNEN Duisburg enthält darüber hinaus Hinweise auf die Frischluftzufuhr, Festlegungen zu Pflanzenarten, die verwendet werden sollen, zu modernen Fahrradstraßen und einer modernen ökologische Energieversorgung. Alles Dinge, die Duisburg in einem solchen Plan oder in projektbegleitenden Plänen und Verträgen regeln kann und muss“, erläutert Dr. Birgit Beisheim.
Die GRÜNEN werden sich weiterhin intensiv in die Planungen und Beratungen „Wedau II“ einbringen. Sie freuen sich auf zahlreiche weitere Einwendungen und Anregungen aus der Bürgerschaft und hoffen insgesamt auf die Berücksichtigung der Anregungen im weiteren Verfahren.
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