Ab 2019 dürfen staatliche Organisationen kein Holz mehr von privaten und kommunalen Waldbesitzer*innen verkaufen.
Diese Entscheidung wird sich auf die Arbeit des Landesbetriebs Wald und Holz NRW und somit auf die Waldbewirtschaftung von Privat- und Kommunalwäldern im Stadtgebiet auswirken. Damit ist fragwürdig, ob und in welchem Umfang die bisherige Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes in Duisburg durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW weiter fortgesetzt wird. Wir haben eine Anfrage im Umweltausschuss gestellt um zu erfahren:
- Wie viel Hektar Privat- und Kommunalwald werden derzeit in Duisburg durch den Landesbetrieb Wald und Holz bewirtschaftet?
- Wie viele Waldbesitzer*innen in Duisburg besitzen Waldfläche >3000 ha? Bitte auch den Anteil an genossenschaftlichem Wald benennen.
- Wie soll die Beratung und Holzvermarktung von Kleinstwaldbesitzer*innen langfristig in Duisburg organisiert werden?
- Wie hoch sind etwa die Kosten, die für die Umsetzung der Neustrukturierung der Waldbewirtschaftung in Duisburg anfallen werden? Wie hoch sind die Kostenanteile für die Stadt?
- Der Wald hat diverse Schutzfunktionen zu erfüllen, z.B. den Biotop-, den Boden-, den Arten-, den Wasser- und den Klimaschutz. Diese Ziele gilt es im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu erhalten. Wie wird der Wald in Duisburg zukünftig ökologisch leistungsfähig gehalten?
- Wie kann die gemeinwohlorientierte Beratung der Privatwaldbesitzer*innen durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW im Kommunalwald zukünftig (nach dem 01.01.2019) sichergestellt werden?
- Ist Duisburg, bzw. sind die Städte des bisherigen Regionalforstamtes Niederrhein Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)? Wenn nicht, gibt es die Absicht einer FBG beizutreten?
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