Pressemitteilung der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Duisburg, 15.11.2021
Die Stadt Duisburg plant, das gesamte Friedhofswesen – inklusive der Friedhofsflächen – auf die Wirtschaftsbetriebe Duisburg (WBD) zu übertragen (DS 21-1274). Damit möchte die Stadt Duisburg die Umsatzsteuerpflicht umgehen, die jährlich mit rund 900.000 Euro zu Buche schlägt. Die GRÜNE Fraktion schlägt im heutigen Umweltausschuss die Nutzung des Erbbaurechts als Alternative vor.
Hierzu erklärt Anna von Spiczak, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Rat der Stadt:
„Duisburg setzt den Ausverkauf städtischer Grundstücksflächen weiter fort. Nach Spielplätzen und Gewässern, sollen nun auch die Friedhofsflächen vollständig auf die WBD übertragen werden. Steuererleichterung hin oder her, es geht hier um 250 Hektar städtische Fläche. Das sind fast ein Prozent des Stadtgebiets. Für eine nachhaltige und bürgerorientierte Stadtentwicklung ist es aus unserer Sicht unerlässlich, die Hoheit über diese Flächen zu behalten und nicht zu übertragen.
Friedhöfe sind nicht nur für die Toten, sondern auch für die Lebenden. Nicht selten handelt es sich hier um Grünoasen mitten im Wohngebiet, die viele Menschen zum Verweilen einladen. Diese Flächen müssen den Bürger*innen auch in Zukunft erhalten bleiben – ob mit oder ohne Gräber. Wir fordern die Stadt Duisburg daher auf, eine Erbpachtregelung in die Übertragung mit einzubeziehen. Nur so können die Flächen auch im Falle einer Umwidmung in städtischer Hand verbleiben.
Kathrin Selzer, Ratsfrau und Sprecherin für Klimaschutz der GRÜNEN Fraktion, ergänzt:
“Auch wenn es sich bei der WBD noch um eine Anstalt des öffentlichen Rechts und nicht um einen Privatkonzern handelt – solche weitreichenden Entscheidungen dürfen nicht in dieser kurzfristig und ohne ausreichend Zeit für Diskussionen beschlossen werden. Die Vorlage gerade einmal drei Tage vor der Beratung im Umweltausschuss einzubringen, ist völlig inakzeptabel!”
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