Bis zum 29. April können Einwände gegen die Bebauung des Rahmerbuschfelds beim Regionalverband Ruhr eingereicht werden. Gemeinsam mit vielen weiteren Engagierten wehren wir GRÜNE uns gegen einen großen Supermarkt und 83 Wohneinheiten am Landschaftsschutzgebiet.
Das Rahmerbuschfeld im Duisburger Süden bietet Unterschlupf für viele Arten: Unter anderem die Schleiereule, die Nachtigall oder der Star finden hier Nahrung und Brutplätze. Die starke Verdrängung der heimischen Vogel- und Insektenwelt wird zunehmend problematisch für die Ökosysteme und somit auch für den Menschen. Außerdem nutzen Bürger*innen die weitläufige Wiesen- und Waldlandschaft intensiv als Naherholungsgebiet. Das Rahmerbuschfeld droht zudem ein Beispiel für die Klage der EU-Kommission zu werden, in der sich Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Habitatrichtlinien vor dem Europäischen Gerichtshof verantworten muss. Die natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen und deren Schutz stehen hierbei im Vordergrund.
Wenn auch Sie gegen die Bebauung des Rahmerbuschfeldes Ihre Stimme erheben möchten, haben wir hier Argumente und Vorschläge formuliert. Reichen Sie Ihre Einwände bitte bis spätestens 29. April 2022 per E-Mail oder Brief beim Regionalverband Ruhr (RVR) mit folgendem Betreff ein:
Stellungnahme zum zweiten Entwurf Regionalplan Ruhr (2021)
Hier: Dui_ASB_01_A, Rahmerbuschfeld, Duisburg-Rahm, Kartenblatt 25
Einwände können bezüglich des Natur- und Klimaschutzes erhoben werden. Dazu können Sie folgende Stichworte verwenden:
- Unterschreitung des Mindestabstands zum angrenzenden FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) und dessen Gefährdung, Verstoß gegen EU-Richtlinien
- Notwendige Versickerungsflächen für Regenwasser, besonders angesichts der zu erwartenden Starkregenfälle, müssen erhalten werden
- Rückläufige Niederschläge erfordern Sicherung von Regenwasser, was durch Flächenversiegelung verhindert wird
- Bedeutung des Rahmerbuschfelds als Frischluftschneise für das Stadtklima, besonders angesichts der zunehmenden Hitzesommer
- Gefährdung von schützenswerten und geschützten Tier- und Pflanzenarten, nicht zuletzt der Schleiereule auf dem Ventenhof
- Bedeutung als frequentiertes Naherholungsgebiet, besonders gern genutzt von Familien mit Kindern sowie Kindergartengruppen
- Weitere Argumente sind zu finden auf der Website der BI: http://naturerhalt-rahmerbuschfeld.de/ oder auf deren Facebook Seite.
Einwände persönlich formulieren:
„Ich fühle mich persönlich betroffen durch ….“
„Ich genieße die Naherholung und frische Luft auf meinen Spaziergängen am Rahmerbuschfeld. Deshalb …“
„Meine Familie und ich fürchten, dass …“
Als Einwände gegen den Regionalplan sind nicht geeignet:
Einwände gegen die Art der Bebauung und die dadurch entstehende Verkehrs-, Lärm- und Schadstoffbelastung.
Eine ausführliche Argumentation liegt hier bereit.
E-Mailadresse: regionalplanung@rvr.ruhr
Postadresse: Regionalverband Ruhr, Regionalplanungsbehörde Referat 15, Postfach 10 32 64, 45032 Essen
Wichtig Betreff: Stellungnahme zum zweiten Entwurf Regionalplan Ruhr (2021)
Hier: Dui_ASB_01_A, Rahmerbuschfeld, Duisburg-Rahm, Kartenblatt 25
Eine ergänzende fachliche Untersuchung hat „Schreiber Umweltplanung“ im Juni 2021 vorgenommen.
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