Das Rahmerbuschfeld grenzt an ein besonders schützenswertes Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet). Zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bevölkern das Areal und die Menschen nutzen es zur Naherholung. Im Hinblick auf Klimakrise und Umweltschutz wehren sich viele Betroffene und Verbände gegen die Bebauung. Auch die GRÜNEN werden dagegen stimmen.
Im Duisburger Süden entscheidet sich erneut die zukünftige Marschrichtung unserer Stadt: Versiegeln wir weitere Flächen, roden wir Grün und erhitzen wir die Umgebung? Der gesunde Menschenverstand sagt Nein und auch die Einwände dagegen sind zahlreich und überzeugend. Das Rahmerbuschfeld ist als Frischluftschneise und Sauerstoffproduzent wichtig, zudem als Lebensraum für seltene Vögel, Fledermäuse und Kleinstlebewesen sowie Pflanzen bedeutsam. Das FFH-Gebiet in unmittelbarer Nachbarschaft verbietet die Bebauung eigentlich, aber wieder einmal will die Verwaltung zu Lasten der Umwelt eine Ausnahmeregelung geltend machen. Über 40.000 m² sollen mit hochpreisigen Häusern und Wohnungen sowie einem Supermarkt auf Wunsch von SPD und CDU bebaut werden. Die sogenannte Große Koalition brachte seinerzeit den Antrag dafür ein, was für Bauvorhaben die Ausnahme ist.
Heide Apel von den GRÜNEN in der Bezirksvertretung Süd irritiert die Ignoranz: „Zahlreiche Gremien, Verbände und Initiativen, vor allem Bürgerinnen und Bürger haben stichhaltige und gewichtige Gründe gegen eine Bebauung aufgeführt, untermauert mit wissenschaftlichen Argumenten aus dem Umweltschutz. Zudem hat sich die Klimakrise seit Beginn der Planungen drastisch verschärft und Duisburg den 1. Platz als heißeste Stadt Deutschlands errungen. Die Auswirkungen auf unsere Gesundheit sind massiv, aber die Stadt ignoriert alle Einwände und versiegelt für problematische Bauvorhaben wieder wertvolle Grünflächen. Das ist unverantwortlich!“
Der erhebliche Eingriff in den Naturraum wird von der Verwaltung durchaus thematisiert, aber sie setzt auf teuren Wohnraum für wenige statt auf Umweltschutz für alle. Paradox wird es, wenn in der Begründung zum Bebauungsplan auf Seite 63/64 zu lesen ist, dass der große Parkplatz nicht einmal mit einer Photovoltaikanlage überdacht werden soll, wie es eigentlich vorgeschrieben ist: „Des Weiteren würde mit der Herstellung von Photovoltaikanlagen die vorhandene Flugroute der Zwergfledermäuse am südlichen Rand der geplanten Stellplatzanlage maßgeblich beeinträchtigt werden, die im Sinne des Artenschutzes von Bedeutung ist.“
Bei einem Bauvorhaben, das zu Lasten des Artenschutzes geht, mit Artenschutz zu argumentieren, um keine Photovoltaikanlage über den Supermarktparkplatz bauen zu müssen, gleicht einem Schildbürgerstreich.
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