Zu den Konsequenzen aus der Einleitung des beihilferechtlichen Verfahrens der EU erklärt Dr. Birgit Beisheim, Sprecherin für Industriepolitik der GRÜNEN im Landtag NRW:
“Die gute Nachricht für die Unternehmen in Duisburg, den größten Stahlstandort Europas ist: Die schlimmste Worst-Case-Szenarien mit Rückstellungszeiträumen von bis zu zehn Jahren sind vom Tisch. Es ist jetzt klar: Geprüft wird ab dem 1. Januar 2012. das heißt, dass gegebenfalls Rückzahlungen bis zu diesem Stichtag eingefordert werden können. Darüber hinaus zeichnet sich ab, dass es den Unternehmen erspart bleibt, bereits heute umfangreiche Rückstellungen zu bilden. Wahrscheinlich bleibt es ihnen selbst überlassen zu entscheiden, ob sie Rückstellungen bilden. Sie müssen die Entscheidung jedoch im Lagebericht aufführen.
Gerade für das Industrieland NRW sind die Ankündigungen aus Brüssel wichtig. Energie ist da Lebenselixier für die energieintensive Industrie in unserem Land. Für die Stabilität des Wirtschaftsstandortes und die Akzeptanz der Energiewende wird außerdem entscheidend sein, wie die ‘Reparaturwerkstatt-EEG’ des neuen Ministeriums von Sigmar Gabriel agiert. Grundsätzlich muss die von Union und FDP 2012 gestartete quasi planwirtschaftliche Umverteilungsaktion zurückgeführt werden. Im Zeitraum von 2009 bis 2013 wurde die Zahl der von der Umlage befreiten Unternehmen insgesamt verdreifacht. Die finanziellen Folgen in Höhe von mehreren Milliarden Euro müssen die Privatverbraucher und der Mittelstand tragen. Das ist der Grund, warum die ungezügelte Ausweitung der Ausnahmetatbestände und die Zukunft des EEG nun auf dem Operationstisch der EU liegen.
Unser Ziel muss es sein, den Kreis der energieintensiven Unternehmen wie die Chemie-Industrie, Aluhütten oder Elektrosthlöfen über eine Ausgestaltung des zukünftigen EEG durch gezielte Befreiungen am Standort NRW zu halten. Wir brauchen die komplette Kette der industriellen Wertschöpfung hier bei uns.”
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