Schulsanierung

„Gute Schule 2020“: 86 Millionen Euro für Investitionen in Schulen in Duisburg


GRÜNE Fraktion will Mittel aus der Investitionsoffensive des Landes schnell abrufen

Rekordzuweisungen über das Gemeindefinanzierungsgesetz, Beteiligung an den Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer und nun die Investitionsoffensive in Höhe von zwei Milliarden Euro: Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat die finanzielle Situation der Kommunen seit der Regierungsübernahme deutlich verbessert. Jetzt steht fest, wie viel Geld Duisburg aus dem von den Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN initiierten kommunalen Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ erhält.
Die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Duisburg wird die Verwaltung daher auffordern, die Mittel so schnell wie möglich abzurufen und alsbald ein Konzept für die Investitionen vorzulegen.

Dazu erklärt Veli Aydin, Ratsherr und schulpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion: „Duisburg kann dank des kommunalen Investitionsprogramms `Gute Schule 2020´ mit 86 Millionen Euro rechnen, jeweils 21,641 Millionen € in den nächsten 4 Jahren. Damit können Schulgebäude instand gesetzt, Sporthallen saniert oder die digitale Infrastruktur der Schulen verbessert werden. Angesichts der dringend notwendigen Sanierungen und des Bedarfs bei der digitalen Ausstattung unserer Schulen freuen wir uns sehr über diese Initiative aus Düsseldorf. Dass kein kommunaler Eigenanteil notwendig ist, um die Mittel zu erhalten, ist ein weiterer Bonus des Programms.

Wir wollen, dass die Verwaltung nun baldmöglichst mit den Schulen einen Dialog startet und ein entsprechendes Konzept erstellt. Unser Ziel ist, dass die Landesmittel schnell für die Verbesserung der Schulinfrastruktur eingesetzt werden. Wir GRÜNE können uns dabei vorstellen, dass hier viele der schon seit langem angemeldeten, aber bisher nicht umgesetzten Maßnahmen realisiert werden können.“

Zum Hintergrund:

Die Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN haben das Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ im Umfang von zwei Milliarden Euro für die Kommunen in NRW initiiert. Die Verteilung der Mittel erfolgt zu 50 Prozent nach der Summe der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz in den Jahren 2011-2015 und zu 50 Prozent nach der Schulpauschale im Jahr 2016. Die Mittel werden in einem Zeitraum von vier Jahren zu gleichen Teilen ausgezahlt. Die Auszahlung und Abwicklung der Mittel erfolgt über die NRW.Bank auf Antrag, dem ein entsprechendes Konzept beiliegen muss. Die Zins- und Tilgungsleistungen für die Kredite der NRW.Bank übernimmt das Land NRW.

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