CO-Pipeline

CO-Leitungsverfahren schützt die Sicherheit und das Eigentum der DuisburgerInnen ungenügend

Duisburg, 27.02.2007 – Die CO-Leitung der Bayer AG berücksichtigt die Rechte am Eigentum und die Sicherheit der Bürger in Rahm und Ungelsheim nur ungenügend. Zu diesem Schluss kommt der Ratsherr Frank-Michael Rich von BÜNDNIS´90/Die Grünen nach eingehender Prüfung der jetzt zugängigen Unterlagen.

 

Das Gesetz über die Einrichtung und den Betrieb der Rohrleitungsanlage zwi­schen Dormagen und Krefeld-Uerdingen (Drucksache 14/909) muss das Wohl der Allgemeinheit in den Vordergrund stellen (§ 2 Abs.I Nr. 2d EEG). Das ist nicht berücksichtigt worden.

 

– Der Verkehr mit CO wird durch die Pipeline nicht verringert, weil heute in beiden Bayer-Standorten CO produziert wird und deshalb ein gefährlicher Transport über die Straße nicht notwendig ist.

 

– Die Absicht der Bayer AG nach dem Bau der Pipeline die CO-Produktion in Uerdingen einzustellen und den Standort aus Dormagen mit CO-Gas zu ver­sorgen kann nicht als Gemeinwohl definiert werden, weil damit ein Verlust an Arbeitsplätzen in Uerdingen einhergeht.

 

Die CO-Pipeline dient somit ausschließlich dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis der Bayer AG. Das Wohl der Allgemeinheit tritt dabei in den Hintergrund, denn die Sicherheitsausstattung der Pipeline ist nicht hoch genug, wenn diese durch Wohngebiete geführt wird. Der Schieberabstand von 10 km lässt im Schadens­falle eine zu große Gasmenge austreten und die Einbautiefe von 1,40 m ist zu gering in Anbetracht des schwereren Güterkraftverkehrs an der Trassenführung, meint Rich.

 

Das Gutachten der Stadt Dormagen über die verfassungsrechtliche Beurteilung des Gesetzes sollte abgewartet werden, um dann mit allen Betroffenen zu klagen fordert Rich.

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