Claudia Leiße

Grüne gegen Abbau von Umweltschutz

Duisburg, 12.09.2007 – „Mehr Bürgerfreundlichkeit – weniger Bürokratie“ – so war die Pressemitteilung überschrieben, die anlässlich der Einbringung des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts in den Landtag am 4. September 2007 von der Landesregierung herausgegeben wurde.

 

Claudia Leiße, grünes Mitglied im Regionalrat Düsseldorf wählt eine andere Darstellung: „Weniger Umweltschutz – weniger Sicherheit, würde ich den Gesetzentwurf überschreiben. Denn es läuft darauf hinaus, dass die Aufgaben, die Mitarbeiter bei den Landesumweltämtern und Sonderbehörden bisher erledigt haben, nun aufgrund der Dezentralisierung von deutlich weniger Personal bei den Kommunen erledigt werden müssen. Das kann nur zu Lasten der Intensität gehen. Wie sich die Situation in Duisburg darstellt, wird die Antwort auf unsere Anfrage im Umweltausschuss zeigen.“

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass 166 Betriebsanlagen, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurden, in die Überwachung der Stadt Duisburg überführt werden. Zusätzlich müssen noch Aufgaben der Abfallwirtschaft wie Entsorgungsnachweise, Transportgenehmigungen, Ordnungswidrigkeiten und Überwachungen abgearbeitet werden. Dazu kommen neue Aufgaben der Unteren Wasserbehörde und der Lebensmittelkontrolle. Dies alles sollen die bisherigen Mitarbeiter der Stadt Duisburg zusammen mit den von der Bezirksregierung überstellten zusätzlichen maximal sechs Fachkräften leisten.

 

„Unmöglich“, sagt Claudia Leiße, und verweist dabei auf eine ihr vorliegende Stellungnahme der Stadt Essen an den Deutschen Städtetag. „Die Stadt Essen bekommt für die Betreuung ihrer lediglich 95 genehmigungsbedürftigen Anlagen und der Übernahme weiterer Aufgaben auch maximal sechs Mitarbeiter, hat aber einen Bedarf von 22,5 Stellen errechnet. Das bedeutet für Duisburg einen Stellenbedarf von mindestens 29 zusätzlichen Mitarbeitern. Diese Diskrepanz kann nur zu Lasten der Aufgabenerledigung gehen. Und damit ist die Sicherheit der Bürgerschaft gefährdet.“

 

 

 

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Betreff: Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes

Zum 01.01.2007 sind die Staatlichen Umweltämter, die Ämter für Agrarordnung sowie Teile des Landesumweltamtes und der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten in die Bezirksregierungen eingegliedert worden. Dieser Neuorganisation soll jetzt mit dem seinerzeit angekündigten „Gesetzespaket 2“ die Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts folgen.

 

Ziel der Landesregierung ist es, durch einfachere und übersichtlichere Zuständigkeitsregelungen sowie eine weitgehende Kommunalisierung von Umweltschutzaufgaben zu einem insbesondere für die Industrie, aber auch für die beteiligten Behörden schlanken, transparenten und effizienteren Verwaltungsvollzug zu kommen. Mit dem Gesetzentwurf zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts sollen die Grundlagen zur Erreichung dieses Zieles geschaffen werden. In der Arbeitsgruppe, die das diesem Entwurf zu Grunde liegende Modell erarbeitet hat, waren die kommunalen Spitzenverbände vertreten.

 

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 19.06.2007 dem Gesetzentwurf zugestimmt und die Verbände-Anhörung eingeleitet. Im Anschluss daran findet nach der Sommerpause eine weitere Kabinettbefassung statt, in der über etwaige Änderungen und Ergänzungen beraten wird. Die Einbringung durch die Landesregierung in den Landtag ist für den September vorgesehen. Der Gesetzentwurf, der noch eine Reihe weiterer Regelungen anderer Rechtsbereiche enthält, soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.

 

Durch den Gesetzentwurf werden die Ergebnisse der erfolgten Aufgabenüberprüfung bei den Bezirksregierungen sowie der in die Bezirksregierungen eingegliederten Sonderbehörden mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden Kommunalisierung sowie einer Privatisierung von Aufgaben der Umweltverwaltung umgesetzt. Die Abgrenzung zwischen staatlicher und kommunaler Umweltverwaltung wird neu festgelegt: Danach werden im Grundsatz alle Zuständigkeiten der Verwaltung im Umweltrecht den Kreisen und kreisfreien Städten zugewiesen. Die staatliche Zuständigkeit soll nur noch bei besonders umweltrelevanten oder sehr komplexen Sachverhalten gegeben sein, die zu ihrer sachgerechten Wahrnehmung u.a. einer übergreifenden Betrachtung bedürfen.

 

Durch die Einführung des „Zaunprinzips“ ist sichergestellt, dass künftig innerhalb eines virtuellen Zauns für alle Anlagen bezogenen umweltrechtlichen Fragestellungen nur noch eine Umweltbehörde als Ansprechpartner zuständig ist, und zwar sowohl für den Bereich Überwachung wie auch für Genehmigungen und Zulassungen. Das Land wird den Kreisen und kreisfreien Städten das zur Erfüllung der ihnen neu übertragenen Aufgaben erforderliche Fachpersonal zur Verfügung stellen. In einer Arbeitsgruppe wurde gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Stellenverlagerungspotenzial von ca. 300 Mitarbeiter-Kapazitäten (MAK) ermittelt. Die von der Neuordnung der Zuständigkeiten in der Umweltverwaltung betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ihren Aufgaben folgen.

 

Die Verteilung des betroffenen Personals der Bezirksregierungen auf die Kreise und kreisfreien Städte soll durch einen Zuordnungsplan erfolgen, den die jeweilige Bezirksregierung unter Beteiligung des MUNLV sowie der Personal aufnehmenden Kreise und kreisfreien Städte erarbeitet. Mit dem Zuordnungsplan wird das Ziel verfolgt, die Qualifikationen, Interessen und sozialen Belange der Beschäftigten mit dem Personalbedarf der Kommunen optimal in Übereinstimmung zu bringen.

 

Den Kommunen werden die Tarifbeschäftigten gestellt.

 

Der Gesetzentwurf enthält neben den Regelungen für den Umweltbereich noch eine Reihe weiterer Bestimmungen für andere Bereiche, in denen es Regelungsbedarf gibt. Dabei wird insbesondere auf den Entwurf für ein „Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes“ hingewiesen. Mit ihm soll die Möglichkeit eröffnet werden, staatliche und kommunale Untersuchungsämter im Bereich der Lebensmitteluntersuchung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zusammenzuführen. Gleichzeitig erlaubt er auch die Weiterführung von bereits bestehenden und bewährten kommunalen Kooperationen. Diesem Gesetzentwurf ist eine lange Diskussion insbesondere auch mit den Kommunen vorausgegangen. Auch dieser Gesetzentwurf ist jetzt auf den Weg gegeben worden, damit, entsprechend dem Wunsch aller Beteiligten, bereits zum 01.01.2008 die erste Anstalt im Raum OWL entstehen kann.

 

Zu dem vorstehenden Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

 

1.Der Gesetzentwurf sieht vor, 166 Anlagen in die Überwachung der Stadt Duisburg zu übergeben. Um welche Anlagen handelt es sich hier?

 

2.Ist der damit verbundene Verwaltungsaufwand mit den avisierten 5,9 Personalstellen zu erledigen?

 

3.Wird dieses Personal aus dem Stellenverlagerungspotenzial abgerufen oder stellt die Stadt Duisburg eigenes Fachpersonal zur Verfügung unter Verzicht auf die Kostenvergütung, um so genannte KW-Stellen abbauen zu können?

 

4.Wie viele Anlagen könnten aus der Kommunalisierung herausfallen, da ihre Betreiber auch Anlagen besitzen, die von raumbedeutsamem Interesse sind?

 

5.Um wie viele Mitarbeiter würde sich der Bedarf dann reduzieren?

 

6.Wie kann in Zukunft gewährleistet werden, dass Beschwerden von Bürger/-innen über kommunal genehmigte Anlagen ernst genommen und neutral verfolgt werden?

 

7.Wie wird sich das „Gesetz zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für die Bereiche des Verbraucherschutzes“ auf die Stadt Duisburg auswirken?

Neuste Artikel

Duisburg muss zum Sicheren Hafen werden!

Bibliotheksstandorte dauerhaft absichern und öffnen!

Abpumpaktion am Wambachsee: Grüne Beschwerde gegen Stadt Duisburg

Ähnliche Artikel