Duisburg, 16.05.2006 – Für den kommenden Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit am Freitag beantragen die Grünen einen umfassenden Drogen- und Suchtbericht für die Stadt Duisburg.
Bürgermeisterin Doris Janicki hofft, damit einen detaillierten Überblick über die gegenwärtige Situation der Stadt zu bekommen: „Natürlich hat man einen groben Einblick, insbesondere über das Konsumverhalten harter Drogen. Demnach beläuft sich die Zahl der Drogenabhängigen bei ca. 3.500 bis 4.000 Abhängigen. Wir Grünen möchten es aber differenzierter haben. Dabei ist für uns auch insbesondere die Zahl der Drogenabhängigen mit Migrationshintergrund interessant. Wenn es nämlich stimmt, dass ein Drittel aller Drogenabhängiger Migrationshintergrund haben, müssen wir unser bisheriges Suchthilfekonzept unbedingt mit interkulturellen Leitlinien versehen und in den zukünftigen Leistungsverträgen festschreiben.
Doris Janicki begrüßt natürlich das Engagement des zuständigen Dezernenten Peter Greulich. Auch er arbeitet zur Zeit an einem neuen Suchthilfekonzept. Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen möchte diese Arbeit gerne politisch begleiten: „Wir wünschen uns dabei die Einbeziehung aller Suchthilfeeinrichtungen in ein neues kommunales Suchtkonzept. Der zuständige Suchtkoordinator muss bei der künftigen Arbeit aber auf jeden Fall die Federführung übernehmen.“
Janicki verweist in diesem Kontext auch auf die Suchtprophylaxe des städtischen Jugendamtes: „Das Jugendamt bietet eine breitgefächerte Angebotspalette zur Suchtvorbeugung in Duisburg an. Sie muss als städtische Einrichtung der Jugendhilfe auf jeden Fall fortbestehen und darf nicht an freie Träger übergeben werden. Nur so können wir den hohen Standard auch weiterhin halten.
Ziel ist es, bestehende Strukturen einerseits zu fördern, andererseits auszubauen. Wir Grünen können uns auch sehr gut niedrigschwellige Suchthilfeangebote in allen Stadtteilen vorstellen, so sind die Streetworkerprojekte zu unterstützen und zu fördern. Ideen für ein solides Suchthilfesystem haben wir auf jeden Fall. Doch man darf nicht den ersten Schritt vor dem zweiten machen. Zuerst gilt es auf der Basis des Drogen- und Suchtberichts, der alle zwei Jahre fortgeschrieben werden soll, entsprechend zu agieren und zu reagieren.“
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