Duisburg, 27.4.2005 – Der Arbeitskreis Migration der Grünen Ratsfraktion wird zusammen mit der PDS in der Sitzung des Beirates für Zuwanderung und Integration am Donnerstag (28.04.05) eine Resolution einbringen, die der Rat der Stadt am 09.05.2005 verabschieden soll. Zielsetzung der Resolution ist es, die von der illegitimen doppelten Staatsbürgerschaft betroffenen Menschen zu amnestieren, sobald die ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgegeben wird. “Viele Betroffene haben ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft wieder angenommen, weil Konsularbeamte sie dazu motiviert haben. Und weil sie vor dem Ausbürgerungsersuchen aus der ursprünglichen Staatsbürgerschaft eine öffentlich geführte Debatte miterleben mussten, in der es darum ging, ob ausgebürgerte Bürger eines Landes mit der Ausbürgerung auch ihre Erbrechte Verlieren oder nicht. Gedrängt von derartigen Ängsten und dem Vertrauen an das Wort der Konsulate, ließen sich viele Duisburgerinnen und Duisburger wieder einbürgern. Viele von Ihnen haben sich leider keine Gedanken darüber gemacht, welche Änderungen dass am 1.1.2000 in Kraft getretene Staatsangehörigkeitsrecht erfahren hat. Nämlich: Die automatische Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft bei Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit. Viele haben sich einfach nicht informiert, weil sie den deutschen Einbürgerungsantrag lange vor dem 1.1.2000 gestellt hatten. Auch Konsulate waren dahingehend nicht sehr informativ.” Sagt Ratsherr Sait Keles. In den letzten Wochen wurde öfters darüber berichtet, dass diese illegitimen “Doppelstaatler” die bevorstehenden Landtagswahlen manipulieren könnten, weil sie aufgrund der “verdeckten” Doppelstaatigkeit an den Wahlen teilnehmen könnten. “Eine derartige Befürchtung ist im Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeiten einer Wahl durchaus berechtigt. Daher ist die Briefe-Aktion nicht die falscheste Methode gewesen, obwohl sie bei den Betroffenen zu Verunsicherung geführt hat” so Keles weiter. “Doch sollten wir uns davor hüten, diese ganze Situation auf die Wahl-Problematik zu reduzieren. Denn diese Doppelstaatigkeit stellt insbesondere für die Betroffenen eine nicht zumutbare Härte dar, weil diese erst jetzt erfahren, dass sie seit Jahren schon eigentlich keine deutschen Staatsbürger sind”, führt der Migrationspolitische Sprecher der Grünen seine Ausführungen fort. Vor einer möglichen Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft müssen beispielsweise Voraussetzungen erfüllt werden, die einige Betroffene aufgrund der sozialen Lage heute nicht mehr erfüllen können. Hinzu kommen eine Reihe rechtlich ungeklärter Prozesse wie: Was geschieht mit den Betroffenen, die für einige Monate verreist sind wie dies beispielsweise bei den Türkei-Stämmigen Rentnerinnen und Rentnern der Fall ist? Wie werden Ehepartner von der aberkannten deutschen Staatsbürgerschaft betroffen, die über eine “Familienzusammenführung” eingereist sind? In welche Situation werden jugendliche Menschen gebracht, die Pazifisten sind und jetzt von ihren Herkunftsländern in den Wehrdienst eingezogen werden? Wie ist mit den Selbständigen zu verfahren, die ohne die deutsche Staatsbürgerschaft nicht selbständig arbeiten dürfen? Viele Menschen sind Verpflichtungen eingegangen (wie Hausdarlehn und sonst. Finanzierungen) die mit dem Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft wieder zur Disposition stehen? Keles zu den ungeklärten Fragen:”Nach den Wahlen sollten wir gemeinschaftlich nach Lösungsmechanismen suchen, um den schwierigen aber intakten Integrationsprozess in Duisburg nicht unnötig zu beanspruchen. Eine gute Lösung wäre, die Betroffenen unter noch zu klärenden Auflagen zu amnestieren, sobald diese ihre wiederangenommene ursprüngliche Staatsbürgerschaft aufgeben, darauf werden wir im Rat hinarbeiten, sagt Sait Keles.
Integration
Grüne fordern Amnestie
27. Apr 2005
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