Der Rat der Stadt Duisburg hat am Montag mehrheitlich entschieden, der von der Landesregierung geschaffenen Rahmenvereinbarung zur Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte nicht beizutreten. Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE):
„Enttäuscht sind wir als Duisburger Grünen besonders über das Stimmverhalten der SPD-Ratsfraktion, die sich gegen die Politik der rot-grünen Landesregierung stellt und die Etablierung einer menschenwürdigen, medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Duisburg verhindert. In Bochum gab es eine breite Zustimmung der Ratsfraktionen, auch der CDU. Demgegenüber wurde im Rat der Stadt Duisburg die Möglichkeit, politisch ein Zeichen für Willkommenskultur zu setzen, verpasst“.
Durch die Einführung einer Gesundheitskarte können Flüchtlinge bei akuter Erkrankung, eine Ärztin oder einen Arzt ihrer Wahl ohne Umwege aufzusuchen, um die notwendige Behandlung zu erhalten.
„Die Kommunen sind nach wie vor Kostenträger für die Gesundheitskosten der Flüchtlinge, daher bleibt die Forderung bestehen, dass der Bund die Kosten übernimmt Eine Erhöhung der Kosten ist mit ihr nicht verbunden, im Gegenteil: Die Einführung der Karte hat in Hamburg und Berlin gezeigt, dass die Kommunen eine erhebliche finanzielle und personelle Entlastung erfahren, da somit die bisher notwendige Genehmigung jeder einzelnen Behandlung durch die Sozialbehörde entfällt. Für die Stadt Duisburg könnte damit der bürokratische Mehraufwand wegfallen. Die Gesundheitskarte ist eine pragmatische Lösung, die den Zugang zur medizinischen Versorgung erleichtert.“ so Beisheim.
Hintergrund:
Die rot-grüne Landesregierung hat als erstes Flächenland einen Rahmenvertrag mit den größten Krankenversicherungen für die Einführung der Gesundheitskarte unterzeichnet. Der Antrag der GRÜNEN Ratsfraktion am Montag zielte darauf ab, dieser Rahmenvereinbarung beizutreten und somit eine Gesundheitskarte in Duisburg einzuführen. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Als Hauptargument wurden immer wieder zu hohe Kosten genannt, dabei profitieren die Städte von der Rabattvereinbarung und anderen Instrumenten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sollten sich erweisen, dass durch die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte die Kosten wider Erwarten steigen, erlauben die Rahmenvereinbarung Mechanismen der Korrekturen bzw. des Ausstiegs.
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