Duisburg. Die Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, PSL und Junges Duisburg/DAL sowie die FDP-Gruppe haben Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gegen die Umverteilung der Fraktionsmittel eingereicht. „Wir haben immer auf ein Einlenken der GroKo gehofft, aber leider vergeblich, deshalb waren wir zu diesem Schritt gezwungen“, sagt Grünen-Fraktionsvorsitzende Claudia Leiße.
Rückblick: Im Frühjahr 2016 hatten SPD und CDU handstreichartig und ohne Gespräche im Vorfeld die Fraktionsfinanzierung zu ihren Gunsten massiv verändert. Folge: Massive Proteste der kleinen Ratsfraktionen, die erhebliche finanzielle Abstriche machen mussten. Folge: Mitarbeiterentlassungen, Kündigung von Zeitungsabos und Reduzierung von Aktivitäten. „Die systematische Schwächung der politischen Konkurrenz und die Zementierung eigener Strukturen sind die Gründe für dieses unverhältnismäßige Vorgehen“, sagt JuDu/DAL-Fraktionsvorsitzender Stephan Wedding. Denn SPD und CDU erhalten seit dem Jahr 2017 deutlich mehr finanzielle Mittel von der Stadt. Die SPD verbucht 98.000 Euro mehr, bei der CDU sind es 49.000 Euro. „Eine Bereicherung der großen Fraktionen auf Kosten der kleineren ist unhaltbar. Wir treten dafür ein, dass auch die kleineren Fraktionen und Gruppen weiterhin in der Lage sind, ihrer politischen Arbeit nachzugehen, wofür sie in einer demokratischen Wahl die Legitimation erhalten haben“, ergänzt Erkan Kocalar, stellv. Fraktionsvorsitzender der Ratsfraktion DIE LINKE. Duisburg.
Die Klage der Oppositionsfraktionen richtet sich gegen den Stadtrat, der den Beschluss zu den Fraktionsfinanzen am 25. April 2016 fasste. Der Ratsbeschluss wird von der Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs als rechtswidrig angesehen. Gründe: Erstens verstoße der Beschluss gegen den Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG und zweitens verstoße er aufgrund des abrupten Systemwechsels der Fraktionsfinanzierung auch gegen das Willkürverbot. „Wir sehen dem Gerichtsverfahren optimistisch entgegen“, sagt Karsten Vüllings von der PSL-Fraktion.
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