GRÜNE kritisieren Verwaltungsspitze wegen des Vorgehens bei der Umgestaltung der Grünunterhaltung
In einer gemeinsamen Sondersitzung am Freitag, den 17.4.2015, haben Umweltausschuss und Personal- und Verwaltungsausschuss über die Übertragung auf die Wirtschaftsbetriebe beraten. Thema: „Konkretisierung der Neustrukturierung des Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnisses zwischen der Stadt Duisburg und der WBD AöR im Bereich der Grünunterhaltung“
Dazu erklärt Anna von Spiczak-Brzezinski, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Duisburg: „Wir Grünen haben die Übertragung der Grünplanung auf die WBD von Anfang an konsequent abgelehnt. Ein Grund dafür war die Tatsache, dass den fachlich zuständigen Angestellten keine Möglichkeit gegeben wurde, alternative Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Neustrukturierung einzubringen.“
„Ihre Ideen und Bedürfnisse wurden nicht berücksichtigt und das obwohl sie bei der Bearbeitung dieses Bereichs seit Jahren hervorragende Arbeit leisten“, so von Spiczak. “Bei der genauen Umsetzung wird nun bekannt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats bei der Ausgestaltung der HSP (Haushaltssicherungspaket) –Maßnahme zu spät und unzureichend erfolgte. Eine verantwortliche Personalpolitik sieht anders aus!“
Dr. Birgit Beisheim, Mitglied des Personal- und Verwaltungsausschusses für die GRÜNE Fraktion, ergänzt: „Erst im Jahr 2005 hat die Stadt die Aufgabenbereiche der Grün- und Objektplanung von den Wirtschaftsbetrieben auf die Kernverwaltung zurück übertragen. Damals hieß es, man möchte damit ein klares Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis herstellen. Bisher konnte uns keiner der Verantwortlichen deutlich machen, warum diese Entscheidung von damals falsch war und der ganze Bereich jetzt wieder an in die WBD zurückgeht. Offensichtlich gibt es nur eine, die von dieser Umgestaltung profitiert, und das ist die WBD AöR“, so Beisheim.
Hintergrund:
Mit der Haushaltsmaßnahme 6-310021 „Neustrukturierung des Auftraggeber-/ Auftragnehmer-Verhältnisses zwischen Stadt Duisburg (Kernverwaltung) und der WBD-AöR im Bereich der Grünunterhaltung“ wurde mit dem Ratsbeschluss vom 02.03.2014 die Zuständigkeiten für den Bereich Grünpflege und Grünplanung von der Stadtverwaltung (Amt für Umwelt und Grün) auf die Wirtschaftsbetriebe übertragen. Bei der heutigen Sondersitzung des Umweltausschusses und des Personal- und Verwaltungsausschusses lag auch eine Stellungnahme des Personalrats über den Umsetzungsprozess vor (Drucksache DS 15-0428/1).
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