Stellungnahme der Grünen in der Bezirksvertretung zum Aufstellungsbeschluss
DS 14-1487 – Bebauungsplan Nr. 1123 – Burgfeld
Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss
Die Historie dieses Vorhabens belegt, wie die Fachverwaltung je nach Interessenslage ein Gebiet beurteilt, wobei sich weder die Akteure noch das Baugesetzbuch in der Zeit wesentlich verändert haben.
Die Begehrlichkeiten gegenüber der zu überplanenden Fläche beginnt nämlich viel früher als in der Vorlage genannt mit dem Ansinnen auf einem innenliegenden Grundstück einen Bolzplatz zu errichten. Damals ordnete die Fachverwaltung die noch landwirtschaftlich genutzte Fläche als Außenbereich ein. Eine Wohnbebauung war damit ausgeschlossen.
Wir als GRÜNE haben diese Einschätzung damals geteilt, auch als Fortsetzung unserer Ablehnung gegenüber der Riegelbebauung durch das Post-Verteilzentrum im Essenberger Bruch und der Bebauung von Burgfeld 1. Der hohe Grad der Versiegelung in diesen sensiblen Bereichen beeinträchtigt nach unserer Auffassung die Entstehung von Kalt- und Frischluft, die insbesondere in Zeiten des Klimawandels zur Anpassung unseres Lebensraums an die sich verändernden Bedingungen für die gesamte Stadt Duisburg notwendig und damit zu erhalten ist. Die Klimaanalyse für die Stadt Duisburg hat das bestätigt und erste negative Auswirkungen festgestellt.
Mit der geplanten Versiegelung von Burgfeld 2 würde diese Tendenz negativer Auswirkungen fortgesetzt. Deshalb weist die Klimakarte hier auch Freilandklima aus. Was bedeutet das:
“Die Freilandflächen im Westen des Stadtgebietes bilden einen regionalen Ausgleichsraum mit einer bedeutenden Funktion für Duisburg sowie die umliegenden Städte. Daher sollten die vorhandenen Wohnsiedlungen innerhalb der Freilandflächen möglichst nicht weiter ausgedehnt werden, um die Frischluft- und Kaltluftproduktion sowie die Belüftungsfunktion dieser Flächen nicht einzuschränken; Bebauungsgrenzen beachten!”
Wir GRÜNEN folgen dieser Darstellung und lehnen schon aus diesem Grund die Vorlage ab.
Seitdem ein Investor das Gelände für sich entdeckt hat, soll nun aus dem Außenbereich eine Wohnbaufläche entstehen. So war sie im derzeit gültigen Flächennutzungsplan auch angedacht. Das war allerdings vor mehr als 20 Jahren. In diesem Zeitraum wurde unsere Stadt kleiner und die ökologischen Anforderungen an einen gesunden Lebensraum wichtiger. Dieser Tatsache wurde auch bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans und dem Klimaschutzgesetz NRW Rechnung getragen. Sogar die Novellierung des Baugesetzbuchs nimmt sich den Maßnahmen zur Klimaanpassung an.
Wir haben uns deshalb gefragt, ob es richtig ist, dass wir die Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Duisburger und Duisburgerinnen wissentlich in Kauf nehmen dürfen, um dem Wunsch von einigen wenigen zu folgen. Wir sagen NEIN!
Wenn aber die Fachverwaltung, wie sie nun in der Vorlage ausführt, zu dem Schluss kommt, dass die Randbebauung am Burgfeld, Auf dem Wiel und an der Asberger Straße nach § 34 zu beurteilen ist, gibt es zumindest eine Lösung für diejenigen, die im Hinterland ihres Hauses an der Asberger Straße gerne ein weiteres Gebäude errichten möchten. Hinterlandbebauung in vorhandener Tiefe ist nach § 34 BauGB möglich und im nördlichen Teil der Asberger Straße ist die Bebauung im Hinterland bereits vorhanden.
Mit dieser Lösung wäre auch allen Anwohnern und Anwohnerinnen gedient, die – zu Recht – auf die Problematik bei Starkregen und Kanalkapazitäten hingewiesen haben.
Ihren Willen und ihre Ängste haben die Menschen vor Ort in mehreren öffentlichen Veranstaltungen anschaulich dargestellt. Das hat dazu geführt, dass die Vorlage zum Aufstellungsbeschluss sowohl 2009 als auch 2013 durch die Politik von der Tagesordnung ABGESETZT wurde. (Zusammenhänge mit Wahlen sind rein zufällig!)
Für uns GRÜNE hat sich die Situation gegenüber 2009 und 2013 nicht verändert. Das drückt sich auch in der weitgehenden Übereinstimmung der jetzigen Vorlage mit der Vorgängerversion aus.
Deshalb wollen wir auch heute keinen Bebauungsplan aufstellen und lehnen damit die Vorlage ab.
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