Anna von Spiczak

Haushaltsmaßnahmen Umweltbereich: GRÜNE sehen Änderungsbedarf

Zu den geplanten Haushaltsmaßnahmen im Umweltbereich erklärt Anna von Spiczak, umweltpolitische Sprecherin:

„Die Maßnahme -310021 „Neustrukturierung des Auftraggeber-/Auftragnehmer-Verhältnisses zwischen Stadt Duisburg (Kernverwaltung) und der WBD-AöR im Bereich der Grünunterhaltung“ lehnen wir ab. Die Übertragung von zentralen Aufgaben der Kernverwaltung auf eine städtische Gesellschaft halten wir nicht für zielführend.
Zum einen schwächt es die Planungshoheit der Stadt bezüglich Grünflächen, zum anderen bedeutet es auch Mehrausgaben für die Stadt. Für die Planung von Grünflächen, müsste die Stadt den WBD jährlich investive Mittel in Höhe von 1,9 Mio zahlen. Wir GRÜNE fordern daher, die Baumpflegeleistungen vollständig in die Kernverwaltung zurück zu führen, keine Personalverlagerung in die WBD vorzunehmen und die Objektplanung in der Kernverwaltung zu belassen.“

 

Claudia Leiße, Vorsitzende der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Duisburg ergänzt:
„Die veranschlagten Einsparungen werden in dieser Maßnahme auf etwa 900 TEUR beziffert. Diese möchten wir durch folgende Maßnahmen in mindestens gleicher Höhe erwirtschaften: Effizienzsteigerung von Verwaltungsaufgaben zwischen den WBD und dem Amt für Umwelt und Grün, insbesondere im Kontroll- und Rechnungswesen, Verlagerung der Baumkontrolle und -pflege in die Kernverwaltung, eine an ökologischen Kriterien ausgerichtete Rasenpflege, eine Flexibilisierung der Aufgabenerledigung bei den WBD und eine Verlagerung der Reinigungspauschale von Grünanlagen in den Abfallgebührenhaushalt.“

 

Zu den weiteren Sparmaßnahmen im Umweltbereich erklärt Anna von Spiczak weiter:
„Die Beendigung des Projektes Energiesparen an Duisburger Schulen durch die (ESPADU) lehnen wir ab. Der Gewinn der letzten Jahre lag weit über den Ausgaben. Aufgrund dieses Erfolgs fordern wir, dass die Fortführung des Projektes durch das begünstigte IMD und das Schulamt weiter finanziert wird.
Die Erhöhung der Verwaltungsgebühren zur Baumschutzsatzung wird grundsätzlich befürwortet. Wir glauben allerdings, dass eine Erhöhung um 5% in keinem Verhältnis zu dem tatsächlichen finanziellen Aufwand für Ersatzpflanzungen steht. Deswegen fordern wir eine kostendeckende Erhöhung der Verwaltungsgebühren um mindestens 10%“.

 

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